Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.113
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Textziffer
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2022 wurde der Kontrollabteilung von der
Magistratsdirektorin als interimistische Leiterin des Amtes für Personalwesen mitgeteilt, dass die Bearbeitung der Empfehlung noch längere Zeit in Anspruch nehmen
werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Ein Dienstnehmer wurde bei der Einstellung im Amt für Personalwesen in b systematisiert, erhielt jedoch aufgrund seines abgeschlossenen Studiums eine Aufzahlung (sondervertragliche Regelung) in Form einer Verwendungszulage, womit besoldungstechnisch eine entsprechende A-Wertigkeit (Studium) abgegolten wurde.
Die Personalzulage ist in diesem Fall jedoch nicht gewährt worden, sondern wurde
lt. den vorliegenden Unterlagen auf ein Jahr auf Frist gelegt. Die Einschau zeigte,
dass die Personalzulage jedoch in einigen Fällen bereits mit dem Dienstantritt gewährt wurde, wobei eine facheinschlägige Vortätigkeit als Begründung angegeben
wurde. Aus den von der Kontrollabteilung eingesehenen historischen Unterlagen
begründet eine facheinschlägige Vortätigkeit (außerhalb des Stadtmagistrats) jedoch keinen Anspruch auf diese Nebengebühr.
Bezüglich der Personalzulage und in Zusammenschau der einzelnen Fälle im Zuge
der Gewährung der Personalzulage, empfahl die Kontrollabteilung eine einheitliche
Vorgehensweise hinsichtlich des Gewährungszeitpunktes anzustreben.
Im Anhörungsverfahren wurde gegenüber der Kontrollabteilung kommuniziert, dass
dies beim oben beschriebenen Fall bereits korrigiert wurde und eine nachträgliche
Auszahlung (ab Dienstantritt) veranlasst worden sei.
Mit der diesjährigen Follow up – Einschau wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt,
dass die Personalzulage einheitlich ab Dienstbeginn gebührt. Ein entsprechender
Nachweis wurde jedoch mit der Stellungnahme nicht erbracht. Die Kontrollabteilung
hält ihre Empfehlung daher aufrecht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
7 Unternehmungen
7.1 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen des Projektes
„Sillside Innsbruck“ mit Kletter-, Leichtathletik- und
Trendsporthalle sowie einem Bürogebäude
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Die Kontrollabteilung stellte im Zuge einer von ihrer durchgeführten Abstimmung der
endabgerechneten Baukosten von € 11.848.270,15 des prüfungsrelevanten Projekts Kletterzentrum Innsbruck mit den von der Stadt Innsbruck geleisteten Transferzahlungen in Gesamthöhe von € 11.948.270,15 an die bauabwickelnde IIG KG
einen Differenzbetrag von € 100.000,00 fest.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung ist dieser festgestellte Abweichungsbetrag
auf die seinerzeitige Baukostenzuschusszahlung vom 04.02.2016 in Höhe von
€ 300.000,00 zurückzuführen.
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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