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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.114

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Eine zusätzliche Einschau in die betreffenden Bauabrechnungen des gesamten
WUB-Areals (Kletterzentrum, Leichtathletikhalle und Trendsport-/Skatehalle) zeigte,
dass beim Bauvorhaben Kletterzentrum Innsbruck bei den städtischen Transferzahlungen am betreffenden 04.02.2016 nur ein Betrag von € 45.000,00 ausgewiesen
war. Ferner wurde bei der sanierten Leichtathletikhalle eine Transferzahlung von
gesamt € 155.000,00 abgebildet. Sohin ergab sich ein rechnerischer Fehlbetrag von
€ 100.000,00 zur von der Stadt Innsbruck geleisteten Gesamttransferzahlung von
€ 300.000,00.
Nach Rücksprache mit der IIG KG wurde der besagte Differenzbetrag von
€ 100.000,00 als (1.) Transferzahlung für den Abbruch von bestehenden Hallen auf
dem WUB-Areal, um darauf die künftige Kletterhalle zu errichten, verwendet. Da
allerdings die gesamten Abbruchkosten gemäß Endabrechnung (€ 251.201,91) mit
den von der Stadt Innsbruck geleisteten Transferzahlungen abgedeckt sind, hat die
IIG KG nach Ansicht der Kontrollabteilung demnach den „doppelt“ bezahlten Baukostenzuschuss von € 100.000,00 an die Stadt Innsbruck rückzuzahlen.
Darüber hinaus wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass diesen Umstand der
(Doppel-)Zahlung von € 100.000,00 durch die Stadt Innsbruck von der IIG KG bereits bei der endabgerechneten Bauabstimmung der WUB-Leichtathletikhalle vom
20.07.2018 festgestellt wurde. Eine dementsprechende Rückzahlung dieses Betrages war auf Nachfrage bei der Abteilungsleitung der MA IV noch ausständig.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, die von der Stadt Innsbruck zuviel geleistete Transferzahlung im Rahmen des Projektes Zu- und Umbau Kletterzentrum Innsbruck, Leichtathletikhalle und Trendsport-/Skatehalle in Höhe von € 100.000,00
alsbald rückzuerstatten.
Im Rahmen der Stellungnahme teilte die IIG KG mit, dass während der Prüfung der
betreffende Betrag von € 100.000,00 an die Stadt Innsbruck überwiesen wurde.
Darauf Bezug nehmend hat die Follow up – Einschau 2022 ergeben, dass die diesbezügliche Zahlung der IIG KG im Jahr 2021 auf der städtischen Haushaltsstelle
2/263000+828000 Rückersätze von Aufwendungen von der Abteilungsleitung der
MA IV vereinnahmt wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zum anderen stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG nach Erstellung und Übermittlung der Endabrechnung für das Kletterzentrum Innsbruck am ehemaligen WUB-Areal noch weitere Bundesförderungen
(KPC) im Ausmaß von € 87.196,00 im Jahr 2019 erhalten hat.
Das Bauprojekt Kletterzentrum Innsbruck wurde bereits am 15.11.2017 von der bauabwickelnden Immobilientochter IIG KG abgerechnet. Die Endabrechnung weist
Gesamtkosten von € 11.848.270,15 aus und das betreffende Bauvorhaben ist zur
Gänze von den jeweiligen Finanzierungspartnern in unterschiedlichem Ausmaß
ausfinanziert worden.
Infolgedessen empfahl die Kontrollabteilung der IIG KG den bereits von der Stadt
Innsbruck vorfinanzierten Förderungsbeitrag in Höhe von € 87.196,00, welchen die
IIG KG im Jahr 2019 vereinnahmte, ebenfalls retour zu überweisen.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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