Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 01-Jaenner_geschwaerzt.pdf
- S.6
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1.
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Laut § 25
Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) hat der Gemeinderat die
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.
Genehmigung der Tagesordnung
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand? Das ist nicht der Fall.
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.
Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführter Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt wird:
Zu Punkt 3., Anträge des Stadtsenates:
a)
Stadtgemeinde Innsbruck, Anmietung
von Räumlichkeiten im Objekt Museumstraße Nr. 3, erstes Obergeschoss,
von der KI-Museumstraße GesmbH zur
möglichen Unterbringung von städtischen Dienststellen
Ich beantrage, nachstehend angeführte
Punkte in die nicht öffentliche Sitzung zu
verweisen:
Zu Punkt 3., Anträge des Stadtsenates:
c)
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf des
Grundstückes 2263/2, vorgetragen in
EZ 2462, KG 81111 Hötting, im Ausmaß von 4.070 m2 von der Verlassenschaft nach Heiss Anna - Konditionen
l)
Kooperationsvereinbarung zwischen
der Landeshauptstadt Innsbruck und
der PRISMA, Zentrum für Standortund Regionalentwicklung GesmbH, betreffend die zukünftige Entwicklung von
Hötting-West, Kranebitten und Harterhof-Plateau - gesamter Akt
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Bei der Kooperation mit der PRISMA, Zentrum für
GR-Sitzung 17.1.2013
Standort- und Regionalentwicklung
GesmbH ist zu berücksichtigen, dass wir
hier einer Vereinbarung beitreten, die zwischen Privaten abgeschlossen ist. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob es unterfertigt ist. Es ist eine Vereinbarung hinsichtlich
einer Kooperation über eine langfristige
Entwicklung.
Inhaltlich wird es den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, sowie
den Gemeinderat befassen. Heute werden
wir die Konditionen, die Kooperation und die
Projektorganisation, die auch Private betrifft,
beraten.
"Vertraulich" bedeutet, dass es im Gemeinderat diskutiert wird. Das bedeutet keine
geheime Beratung, sondern dass es von
den GemeinderätInnen diskutiert wird und
wir dafür Sorge tragen müssen, dass die
Vereinbarungen, die Private betreffen, entsprechend vertraulich behandelt werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass es nicht in
der nicht öffentlichen Sitzung zu behandeln
ist. Der Beschluss wird nicht darüber gefasst, wie die Entwicklung in diesem Bereich
stattfindet. Das ist nicht nur Thema im Gemeinderat, sondern vor allem Thema des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte. Aus diesem Grund beantrage ich diesen Tagesordnungspunkt in die
nicht öffentliche Sitzung zu geben.
StR Mag. Dr. Platzgummer: Wir tragen
diese Meinung nicht mit und sind der Meinung, dass dieser Tagesordnungspunkt
nicht in die nicht öffentliche Sitzung gebracht werden sollte. Hier geht es endlich
um einen Prozess, der eines jener Entwicklungsgebiete im Auge hat, bei dem man
frühzeitig mit der BürgerInnenbeteiligung
beginnen und die BürgerInnen einbinden
sollte. Damit könnte man jetzt gut beginnen.
Es gibt keinen zwingenden, rechtlichen und
inhaltlichen Grund, diesen wichtigen Akt in
die nicht öffentliche Sitzung zu geben.
Falls man sich fürchtet, dass es möglicherweise schwieriger wird und mehr an Diskussionen zu führen sein werden, muss
man bedenken, dass das die BürgerInnenbeteiligung immer mit sich bringen wird. Es
wird notwendig sein, das zu machen. Wir
sind jedenfalls nicht der Meinung, dass man
diesen wichtigen Akt nicht in der nicht öffentlichen Sitzung behandelt und dort die
Inhalte vertraulich diskutiert. Man sollte den