Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.180
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(zu Punkt 36.15)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
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2 3. Feb. 023
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Geschäftsslelle für Gemeinderat und Stadtsenal
Alternative Liste
Innsbruck
Innsbruck, am 23.02.2023
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PRUFANTRAG
Mietzinszuzahlung Innsbruck
Herr Bürgermeister beauftragt, die Einführung eines Mietzinszuzahlungsmodells zu prüfen, welches
sicherstellt, dass die Wohnkosten in den durch die Stadt vergebenen Wohnungen maximal ein
Viertel des Haushaltseinkommens der Mieter:innen betragen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem
Gemeinderat vorzulegen.
Begründung
Gemäß den Erhebungen der Statistik Austria (Wohnen 2021, Zahlen, Daten und Indikatoren der
Wohnstatistik) beträgt die durchschnittliche Wohnkostenbelastung in Österreich (Median) 16
Prozent des Haushaltseinkommens. Haus- und Wohnungseigentümer:innen müssen im Durchschnitt
einen geringeren Anteil des Einkommens für das Wohnen aufwenden (10 bzw. 13 Prozent des
Haushaltseinkommens) als Mieter:innen (25 Prozent des Haushaltseinkommens). Dabei ist
festzuhalten, dass auch Mieter:innen in Gemeindewohnungen österreichweit im Schnitt etwa ein
Viertel des Einkommens für das Wohnen ausgeben müssen. Knapp ein Viertel der dortigen
Mieter:innen muss sogar mindestens ein Drittel des Haushaltseinkommens für das Wohnen
aufwenden. Gemäß den Kriterien der Mikrozensuserhebung der Statistik Austria wird eine
Wohnkostenbelastung als erheblich eingestuft, wenn sie mehr als ein Viertel des
Haushaltseinkommens übersteigt. Gerade für Menschen mit niedrigem Einkommen ist ein hoher
Wohnkostenanteil am Haushaltseinkommen ein Faktor, der die Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben erheblich beeinträchtigt. Im Wohnungsbestand, über den die Stadt das Vergaberecht hat,
sollte die Stadt daher in besonderem Maße sicherstellen, dass niemand eine überdurchschnittlich
hohe Wohnkostenbelastung zu tragen hat. Eine Anfrage der Alternativen Liste Innsbruck vom
15.12.2022 hat ergeben, dass keine der aktuell beantragbaren Beihilfen (Mietzinsbeihilfe,
Wohnbeihilfe) sicherstellt, dass niemand, der in einer Stadtwohnung wohnt, mehr als ein Viertel
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