Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.182

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(zu Punkt 36.16)

GEMEINDERATSFRAKTION
DIE UNBESTECHLICHEN

GERECHTESINNSBRUCK
w gerechtes-innsbruck at
Rathaus- Maria-T heres1en -Straße 18 / A-6020 Innsbruck

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

. L 3. Feb. ?023
& R-A f/~2 i10 23
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

P(;

Innsbruck, am 23.02.2023

ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Begegnungszone "Innere Stadt" wird spätestens innerhalb von vier Wochen nach
Beschlussfassung wieder aufgehoben.
Begründung:
Die Begegnungszone "Innere Stadt" wird als solche von den Verkehrsteilnehmern nicht
wahrgenommen, und erfüllt auch den eigentlichen Zweck einer Begegnungszone nicht.

In der Meraner Straße ist für die Passanten genügend Platz am Gehsteig, um in aller Ruhe zu
flanieren. Der öffentliche Verkehr macht es auch den Passanten der Meraner Straße unmöglich
den kompletten Bereich als Begegnungszone zu genießen, zumal man auch in einer Begegnungszone als Fußgänger den fließenden Verkehr nicht behindern darf. Auch für die Radfahrer
ist es zumutbar am Straßenrand zu fahren.
In der Erlerstraße, in welcher das Kaufhaus Tyrol beliefert wird, macht diese Begegnungszone
ebenfalls keinen Sinn, da es sich bei der Erlerstraße generell um eine Straße handelt, in welcher
sich die Menschen ohnehin wenig aufhalten. Ein Gastgartenbetrieb ist auch ohne Begegnungszone in der Erlerstraße möglich, wie die Erfahrung bereits gezeigt hat.
In der Wilhelm-Greif-Straße macht die Begegnungszone ebenso keinen Sinn, zumal sich in
dieser Straße eine Ein-und Ausfahrt einer Tiefgarage befindet, mit einer Frequenz von mehreren
hundert PKW-Ein- und Ausfahrten täglich.
Der naheliegende Bozner Platz verzeichnet eine Frequenz von 8.000 - 10.000 PKW täglich, sodass auch selbst im Falle einer Neugestaltung des Bozner Platzes die Begegnungszone "Innere
Stadt" keinen Sinn macht.
Die Bodenmarkierungen, welche auf die Begegnungszone hinweisen, die lediglich viel Geld
kosteten haben die Erwartungen nicht erfüllt. Lediglich ein über Jahrzehnte hinweg sinnvoller
Fußgängerweg musste dieser Begegnungszone weichen. Die Gesamtkosten für die Begegnungszone "Innere Stadt" wurden niemals öffentlich kommuniziert. (Anmerkung: Zeitgleich mit
der Einbringung dieses Antrages hat die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck auch eine
gegenständliche Anfrage an den Bürgermeister eingebracht)
Schlussendlich macht sich die Stadt Innsbruck mit einer derartigen nutzlosen und nicht durchdachten "Begegnungszone" eher lächerlich. Die Begegnungszone ist daher vom Gemeinderat
wieder aufzuheben.
Bedeckung: Aus dem laufenden Budget des Verkehrsressorts

Gerald Depaoli, Gemeinderat