Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.183
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(zu Punkt 36.17)
GEMEINDERATSFRAKTION
GERECHTESINNSBRUCK
DIE UNBESTECHLICHEN
www gerechtes-mnsbruck at
Rathaus- Maria-Theres,en -Straße 18 t A-6020 Innsbruck
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
•
1. 3. rcb. 2023
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Innsbruck, am 20.02-2023
ieschaftsslelle für Gemeinderat und Stadtsenat
ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen,
über die Errichtung und Betreuung von Radabstellplätzen im öffentlichen Raum wird
eine Verordnung beschlossen.
Begründung:
Wie es für die Errichtung von Parkplätzen, Gastgärten etc. genaue Richtlinien bzw.
Verordnungen gibt, so ist auch für die Errichtung von Radabstellplätzen im öffentlichen
Raum eine rechtsverbindliche Verordnung längst überfällig. Diese Verordnung soll auch
eine Richtlinie dafür sein, um Schildbürger-Radbügel, wie jene am Claudiaplatz oder an
anderen Standorten zu verhindern. Ebenso soll diese Verordnung auch gewährleisten,
dass öffentliche Radabstellplätze für Verkehrsteilnehmer keine Gefahrenquelle bzw. kein
Hindernis darstellen.
Radabstellplätze im öffentlichen Raum müssen auch dementsprechend betreut werden, da
immer öfter zu beobachten ist, dass kaputte Fahrräder sinnvolle Radabstellplätze
blockieren. Auch hier soll die Verordnung eine Rechtsgrundlage dafür sein, dass die Stadt
Innsbruck kaputte Fahrräder nach einem gewissen Zeitraum enfternen kann etc.
Zur Erarbeitung der Verordnung über die Errichtung und Betreuung von Radabstellplätzen
im öffentlichen Raum sind die zuständigen Abteilungen, wie auch die zuständigen
gemeinderätlichen Ausschüsse einzubinden. Die Verordnung ist selbstverständlich vom
Gemeinderat der Stadt Innsbruck zu beschließen.
Bedeckung: Aus dem laufenden Budget des zuständigen Ressorts.
Gerald Depaoli, Gemeinderat