Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.51

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- 299 -

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
Lebenswertes Innsbruck {LI}, NEOS, FRITZ
und ALI, 18 Stimmen):
Die Änderung des Leistungsangebots der
Linie R Fahrplanstabilität So + Mo-Sa
Abend wird abgelehnt und somit der Empfehlung des Stadtsenates vom 15.03.2023
(Seite 295) nicht Folge geleistet.
18.

19.

Masterplan Olympia Eiskanal - Sanierung Bob- und Rodelbahn
Innsbruck-Igls, Homologierung,
Änderungen
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 15.03.2023:
1.

Analog dem Beschluss des Tiroler
Landtages vom 08.02.2023, 21. FIN7/743/922-2022, beschließt die Landeshauptstadt Innsbruck einen Beitrag
von gesamt € 9,144 Mio. für die Homologierung der Bob- und Rodelbahn in
Innsbruck - Igls (= ein Drittel der Kosten der Homologierung laut Kostenschätzung vom 25.07.2022, V07 MAU-25.07.2022 in Höhe von
€ 27.433.064,25).

2.

Die bereits mit Beschluss des Gemeinderates vom 19.05.2022, Zl. IV5166/2022, festgelegte Beteiligung an
den Planungskosten (€ 700 Mio.) ist
darin mitumfasst.

3.

Der Mehrbedarf in Höhe von
€ 7,444 Mio. ist im Voranschlag 2024
und in der Mittelfristplanung ab 2025
von der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
entsprechend zu berücksichtigen.

4.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, die notwendigen Veranlassungen für die Transferzahlungen an die
Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH (OSVI) zu
treffen.

5.

Grundsätzlich ist der Kapitaltransfer an
die Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH (OSVI) an
die Ausfinanzierung der Homologierung
gebunden. Insbesondere an den Beitrag des Bundesministeriums Kunst,
Kultur, öffentlicher Dienst und Sport sowie des Landes Tirol.

6.

Der in Beschlusspunkt 5. am
19.05.2022 vom Gemeinderat beschlossenen Maximalbeitrag
("5. Die Stadt Innsbruck deckelt ihren
Beitrag mit 21,7 %, aber maximal
€ 12 Mio.") kommt aufgrund der vorher-

IV 3413/2023
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Ergänzung Grund- und Finanzierungsvertrag (GuF) für den Öffentlichen
Personennahverkehr

Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ
und NEOS, 9 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.03.2023:
1.

2.

3.

Der Gemeinderat stimmt anlässlich der
Fertigstellung der Regionalbahn
Etappe 3, Olympisches Dorf - ÖBBHaltestelle Rum, der vorliegenden ersten Ergänzung des Grund- und Finanzierungsvertrages für den Öffentlichen
Personennahverkehr in der Landeshauptstadt Innsbruck mit Gültigkeit ab
04.03.2023 zu.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, den ÖPNV-Vertrag zwischen
der Landeshauptstadt Innsbruck, der
lnnsbrucker Kommunalbetriebe AG und
der IVB im Sinne des Beschlusspunktes 1. anzupassen.
Die Mag.-Abt. IV, Geschäftsstelle
Haushaltswesen und Controlling, wird
mit der budgetären Abwicklung beauftragt.

GR Kaufmann verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.

GR-Sitzung 23.03.2023

Maglbk/53251/SUB-FV/9