Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.88
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33.
33.3
Über- und außerplanmäßige Mittelverwendungen 2023
IV 00312/2023
MagIbk/54797/BA-KR-N K/11
Land und Forst, Transfer private
Organisationen (SO)
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS, 2 Stimmen; gegen "Für Innsbruck" {FI}, 7 Stimmen):
Land und Forst wird eine über- und außerplanmäßige Mittelverwendung 2023 in Höhe
von € 92.000,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die über- und außerplanmäßigen Mittelverwendungen 2023 werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß
Beilage genehmigt.
34.
Subventionsansuchen
34.1
Maglbk/51961/SUB-WN/2
Schafzuchtverein Arzl, Erneuerung Schafbad Arzl, Jahressubvention
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS, 2 Stimmen; gegen "Für Innsbruck" {FI}, 7 Stimmen):
Dem Schafzuchtverein Arzl wird für die Erneuerung des Schafbades Arzl eine Jahressubvention in Höhe von € 92.000,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Das Subventionsansuchen wird unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung
gemäß Beilage genehmigt.
GR Depaoli referiert die Anträge des Kontrollausschusses vom 07.03.2023 und
14.03.2023:
GR-Sitzung 23.03.2023
35.
KA 19439/2022
Bericht über die Follow up-Einschau 2022
GR Depaoli: Ich möchte mich bei der Kontrollabteilung herzlich bedanken, die den
Bericht sehr gut aufbereitet hat. Es ist nicht
damit getan, gewisse Dinge zu kontrollieren,
sondern man muss dann jährlich überprüfen, ob alle vom Gemeinderat zur Kenntnis
genommenen Anregungen von den verschiedenen Abteilungen umgesetzt werden.
Die meisten Bemängelungen wurden beseitigt.
Ich möchte noch den Alpenzoo InnsbruckTirol erwähnen. Diese Institution ist für die
Stadt sehr wichtig. Viele werden den Alpenzoo Innsbruck-Tirol und das Goldene Dachl
in einem Atemzug nennen. Trotz alledem ist
es wichtig, dass gewisse Dinge genauer beobachtet werden. Eine Hauptkritik im letzten
Bericht der Kontrollabteilung hinsichtlich des
Alpenzoos Innsbruck-Tirol hat sich darauf
fokussiert, dass bei der Zeichnungsberechtigung das Vier-Augen-Prinzip außer Acht
gelassen wurde. Mit der damaligen Kenntnisnahme des Berichtes der Kontrollabteilung ist diese Empfehlung an den Alpenzoo
Innsbruck-Tirol herangetragen worden. Nun
haben wir Folgendes feststellen müssen:
"Hiezu hielt die Kontrollabteilung damals
fest, dass es sich im Allgemeinen empfiehlt,
mindestens zwei Vereinsmitglieder mit einer
gemeinschaftlichen Zeichnungsbefugnis zu
betrauen."
Der Alpenzoo Innsbruck-Tirol schreibt dann
in seiner Stellungnahme zur Follow-up-Einschau der Stadt Innsbruck dazu, dass auf
eine gemeinschaftliche Zeichnungsberechtigung verzichtet werde. Erneut dazu befragt,
gab der Verein Alpenzoo Tirol-Innsbruck
abermals bekannt, dass er der Empfehlung
aktuell nicht folgen werde. Dieser Sachverhalt sollte doch im Jahr 2024 neu evaluiert
werden.
Dazu muss ich schon sagen, dass es sich
hierbei um Zahlungen bzw. Ermächtigungen
handelt, welche Dinge man gegenzeichnen
darf. Wenn im Jahr 2021 die Kontrollabteilung ein Vier-Augen-Prinzip empfiehlt, da es
durch die Förderung um viel Geld geht,
dann sollte eigentlich der Geschäftsführer
schon an die Umsetzung schreiten. Das hat