Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.93
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statt, um festzuhalten, ob diese noch notwendig ist. Vielleicht hat sich ein/e Mitarbeiter/in inzwischen dementsprechend gut eingearbeitet bzw. der Arbeitsanfall wurde weniger und daher könnte die Überstundenpauschale gestrichen werden.
In diesem Fall hat der Herr Bürgermeister
mittels einer Weisung gesagt, dass der Mitarbeiterin bis ins Jahr 2025 die Überstundenpauschale zusteht. Letztendlich können
wir, wenn wir uns die Genese nochmals ansehen, festhalten, dass sich außer der Laufzeit zwischen dem zweiten und dritten Sondervertrag nichts geändert hat.
Die Frage an die Magistratsdirektorin war,
wie sie zu diesem Sachverhalt steht. Sie hat
uns sinngemäß gesagt, dass sie bei Abschluss des letzten Sondervertrages nicht
involviert war. Wir haben eigentlich mittels
Beschluss festgestellt, dass die Einbeziehung der Magistratsdirektorin unumgänglich
erscheint. Die Mag.-Abt. I, Dienstrecht,
wurde ebenfalls nicht hinzugezogen.
Eigentlich kann man festhalten, dass der
Bürgermeister aus den Fehlern der Vertragserstellung so gut wie nichts gelernt und
wieder in Eigenregie den letzten Vertrag
selber angefertigt hat. In diesem Schriftstück scheinen einige Textpassagen auf,
die etwas hinterfragenswürdig erscheinen,
vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass
sich die Bedienstete anwaltlich weiter vertreten lassen wird.
Das war eine kurze Zusammenfassung von
mir als Berichterstatter. Es werden sicher
die einen oder anderen Fragen an den
Herrn Bürgermeister gestellt werden.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Im Grunde
genommen hat GR Depaoli die Geschichte
bereits erzählt. Welche Dinge kann man daraus erkennen? Das ist eine Never-EndingStory. Der Herr Bürgermeister macht in gewohnter Manier weiter und schließt Sonderverträge, obwohl man ihm bereits aufgezeigt hat, dass die Vorgangsweise suboptimal und dies, wie ich es nennen würde, ein
absolutes No-Go ist.
Vom zeitlichen Ablauf ist für mich eine Sache sehr makaber: Am Tag, als der letzte
Sondervertrag mit Frau X geschlossen worden ist, hat es ein Gespräch mit mehreren
Beteiligten gegeben. Dabei hat man darüber
diskutiert, ob man ein Dienstverhältnis auch
GR-Sitzung 23.03.2023
nicht im Einvernehmen auflösen kann. Ich
würde meinen, wenn jemand so ein Gespräch führt, dass der Bürgermeister vielleicht doch noch die Chance erkennt, die
Lage zu retten. Er führt daraufhin mit Frau X
ein Gespräch, welche Vorstellungen sie hat.
Wer an Auflösung denkt, liegt total falsch.
Was ist passiert? Genau einen Tag später
hat der Herr Bürgermeister einen Sondervertrag abgeschlossen. Diese Vereinbarung
ist zwar zeitlich limitiert, aber gewährleistet
die gleiche Höhe des Entgeltes, wie dies im
vorletzten Sondervertrag geregelt war.
Wenn ich mich recht erinnere, wurde medial
verlautbart, dass der Gehalt geringer ausgefallen ist. Das stimmt nicht. Die Höhe ist
gleich geblieben.
Die Sache wird dadurch verkompliziert,
dass in dem Vertrag einige Dinge festgehalten werden. Vor allem wurde das Arbeitsgebiet bzw. der Arbeitsauftrag festgelegt. In
der Sitzung des Kontrollausschusses hat
sich noch etwas herausgestellt. Zu dem
Zeitpunkt war der Bürgermeister nicht mehr
anwesend, da er dringend an der Vorbesprechung für den Stadtsenat teilnehmen
musste. Dieser Termin war viel wichtiger,
als die Sache mit den Sonderverträgen aufzuklären. Eine Vorbesprechung des Stadtsenates ist nicht einmal eine offizielle Sitzung der Gremien, sondern ein "SonderDing", bei dem man sich am Tag vor der Sitzung des Stadtsenates abspricht, da man
glaubt, dass dann am nächsten Tag die
Dauer der Tagung kürzer ausfällt. Das
stimmt aber nicht, da die Diskussionen sowieso erst in der Sitzung des Stadtsenates
stattfinden, da die FPÖ in den so genannten
Vorbesprechungen nicht anwesend ist.
Die Magistratsdirektorin sowie die Leiterin
der Mag.-Abt. I, Dienstrecht, haben uns in
der Sitzung des Kontrollausschusses erklärt, dass das Aufgabengebiet von Frau X,
wie Endfassung der Objektivierungsrichtlinie
(OBL) und diesbezügliche Verhandlungen
mit der Zentralpersonalvertretung (ZPV) nur
kleine Anpassungen betrifft und eigentlich
schon erledigt sind. Die Konzeption und
Weiterführung der ZPV-Verhandlungen sind
Aufgaben der Mag.-Abt. I, Dienstrecht. Ein
Überarbeiten des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist auch bereits vorhanden. Eine Beratung zur weiteren Digitalisierung der Mag.-Abt. I, Personalwesen, ist