Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.94
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grundsätzlich die Aufgabe des neuen Amtsvorstandes. Die Beratung zur Organisationsentwicklung bzw. die Änderung der Magistratsgeschäftsordnung (MGO) ist eigentlich die Aufgabe der Magistratsdirektorin.
Das wurde uns damals mitgeteilt.
Welche Aufgaben bleiben dann am Ende
des Tages für Frau X über? Keine! Im Kontrollausschuss war uns schnell klar, dass
nur einige Punkte schnell zusammengeschrieben worden sind, damit man begründen kann, warum die Arbeit so wichtig ist
und man dafür ein solch hohes Gehalt zahlen muss. Dabei wurde aber nicht bedacht,
dass manche Mitarbeiter hier im Haus aufklären können, dass viele der aufgelisteten
Punkte bereits erledigt sind.
Zum Abschluss wird der Thematik wiederum die Krone aufgesetzt. Beim Abschluss
des letzten Sondervertrages war wieder
keine Juristin der Mag.-Abt. I, Dienstrecht,
anwesend. Eine kleine Textpassage, die
von der Mag.-Abt. I, Dienstrecht, ausgearbeitet wurde, ist in den neuen Vertrag eingesetzt und ein Passus wurde geändert.
Den Rest des Sondervertrages hat der Bürgermeister selber zusammengestellt, einige
Sätze festgehalten, die gut klingen.
Was ist dann passiert? Der Vertrag enthält
wieder Formulierungen, die vermuten lassen können, dass Druck ausgeübt worden
ist usw. Diese Varianten wurden uns alle
von der Leiterin der Mag.-Abt. I, Dienstrecht, bestätigt. Es könnte im Fall der Fälle
schwierig werden. Was hat der Bürgermeister getan? Nichts, er zuckte mit den Achseln, wie immer. Was soll er auch wissen,
wenn er nie jemanden fragt? Er glaubt immer, dass er der große Manager ist, der alles kann. Es stellt sich schon zum zweiten
Mal heraus, dass er in Sachen Personal
überhaupt nichts weiß, weil er einfach zu
feige ist, kompetente Personen zu befragen,
die solche Schnellschüsse verhindern könnten.
Wer bleibt am Ende des Tages über? Der
Steuerzahler, der vielleicht für irgendwelche
Prozesskosten oder sonstige Dinge aufkommen muss, die uns einzig und allein der
Herr Bürgermeister eingebrockt hat und dafür voll verantwortlich ist, kommt zum Handkuss. Ich habe bereits in der Sitzung des
Kontrollausschusses gesagt, dass ich mich
GR-Sitzung 23.03.2023
vehement dafür einsetzen werde, dass Regressforderungen an den Bürgermeister geprüft werden. Bürgermeister zu sein ist nett,
aber dass man in der Funktion einfach Geld
verteilt, wie einem das gefällt, kann es meiner Meinung nach nicht sein. Eine rechtliche
Grundlage ist einzuhalten und dies ist in der
Sache bei weitem nicht mehr der Fall.
Danke!
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
GR Mag. Stoll: Da immer der große Datenschutz im Raum steht, behandeln wir die
Sache jetzt in der öffentlichen Sitzung. Herr
Bürgermeister, wie Du selber weißt, hast Du
in der Sache auch immer wieder die Öffentlichkeit informiert. Es wäre vielleicht manchmal besser gewesen, den Schritt nicht zu
setzen. Das wissen wir bereits aus der Vergangenheit heraus, als wir uns über Vergleiche mit anderen ehemaligen städtischen
MitarbeiterInnen unterhalten haben. Ein
Vorschlag lag bereits am Tisch, der leider
Gottes zum Scheitern gekommen ist. Diese
Vorgangsweise wird die Stadt Innsbruck
noch viel Geld kosten und ist gerichtsanhängig.
Ich komme nun zur eigentlichen Sache zurück. Bei der letzten Sitzung des Gemeinderates haben wir uns auch wieder mit dem
Thema beschäftigt. Damals habe ich ausgeführt, dass mir vorkommt, als wäre der Bürgermeister ein Zauberer. Du bist die Innsbrucker Antwort auf David Copperfield. Jeden Monat ein neuer Vertrag, so kommt es
mir auch hier vor. Es liegt der dritte, neue
Sondervertrag mit dem großen Ergebnis
vor, dass alles laut Diktion des Bürgermeisters besser wird. Ich konnte allerdings entnehmen, dass die monetären Auswirkungen
identisch zu dem vorher abgeschlossenen
Vertrag sind. Der einzige Unterschied liegt
in der festgelegten Befristung. Nach wie vor
steht im Raum, dass der zuvor abgeschlossene Vertrag mit Gültigkeit 01.09.2020 bis
31.08.2025 mit der Aufgabe unterzeichnet
worden ist, eine Personalleitungsfunktion zu
übernehmen, daher war der Gehalt absolut
gerechtfertigt.
Nun hat der Bürgermeister die ehemalige
Leiterin der Mag.-Abt. I, Personalwesen, als
Sachbearbeiterin eingestuft, somit weiß ich