Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.107
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- 355 -
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit "Bereich Sport"
werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
44.2
Bereich "Gesundheit"
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit "Bereich Gesundheit" werden gemäß Beilage genehmigt.
Die Bedeckung erfolgt durch die Haushaltsstelle Vp. 1/429000-757500 - Transfers an
private Organisationen ohne Erwerbszweck
(SU) bzw. durch die Haushaltsstelle
Vp. 1/429000-757520 - Sonstige Einrichtung - Transfers an private Organisationen
ohne Erwerbszweck (SU) betreffend Subventionsansuchen Österreichisches Rotes
Kreuz.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 10.03.2023:
45.
MagIbk/57075/SP-BB-VI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. VI-B3, Vill, Bereich Oberntalweg 22, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Erlassung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
GR-Sitzung 23.03.2023
46.
MagIbk/43592/SP-FW-GS/1
Flächenwidmungsplan Nr. IBKF2.0, Innsbruck, Bereich Gesamtstadt (als Änderung aller rechtskräftigen Flächenwidmungspläne
der Landeshauptstadt Innsbruck
gemäß Anhang A) gemäß § 122
Abs. 1 in Verbindung mit § 31c
Abs. 2 TROG 2022, Gesamtfassung
GR Mag. Krackl: Der zweite Entwurf des
gesamtstädtischen Flächenwidmungsplanes
Nr. IBK-F2.0 umfasste verfahrensbedingt
nur jene Bereiche, in denen Änderungen
des ersten Entwurfes des Nr. IBK-F2.0 erfolgt sind. Der Planungsbereich war also
wesentlich kleiner als der des 1. Entwurfes.
Während der gesetzlichen Frist zur Auflage
des 2. Entwurfes des IBK-F2.0 sind nur
mehr elf Stellungnahmen von Privatpersonen oder Organisationen und drei Fachstellungnahmen von Dienststellen des Landes
Tirol und des Bundes eingegangen. Die
Stellungnahmen liegen dem Akt im Original
bei.
Es wurden alle eingelangten Stellungnahmen zum 2. Entwurf fachlich geprüft. Überwiegend wurden Themen eingebracht, die
bereits im Zusammenhang mit den Stellungnahmen des 1. Entwurfes behandelt wurden. Einzelne Stellungnahmen bringen Einzelinteressen bzw. Änderungswünsche vor,
die nicht Ziel des gesamtstädtischen Flächenwidmungsplanes sind.
Fünf der Stellungnahmen beziehen sich auf
nicht mehr verfahrensrelevante Bereiche
des 1. Entwurfes. Es liegen keine Argumente vor, die eine nochmalige Änderung
des Entwurfes bedingen.
Daher erfolgte die digitale Zusammenführung des 1. Entwurfes und der Änderungsbereiche des 2. Entwurfes in den Gesamtplan Nr. IBK-F2.0. Dieser als "Gesamtfassung" des Nr. IBK-F2.0 bezeichnete Plan
gilt folglich gemäß dem Tiroler Raumordnungsgesetz als digital neu gefasst.
Gemäß § 122 Abs. 3 TROG 2022 war für
den gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan eine Umweltprüfung durchzuführen.
Der Umweltbericht zum Plan Nr. IBK-F2.0
(1. Entwurf) dokumentiert diese Umweltprüfung.