Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.108
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Auch die zum 1. und 2. Entwurf des Nr. IBKF2.0 eingelangten Stellungnahmen wurden
hinsichtlich Umweltrelevanz geprüft. Der
Endbericht zur Umweltprüfung stellt zusammengefasst dar, wie mit den umweltrelevanten Stellungnahmen zum ersten und zum
zweiten Entwurf des Nr. IBK-F2.0 umgegangen wurde. Insgesamt ist mit keinen erheblich negativen Umweltauswirkungen zu
rechnen.
Der Endbericht zur Umweltprüfung ist die
gesetzlich verpflichtende Grundlage für den
Erlassungsbeschluss.
Die Stellungnahmen zum 2. Entwurf sowie
die Prüfung zu Umweltauswirkungen wurden mit den Berichten der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, die dem Akt beiliegen, ausführlich
behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten.
Die Beschlussfassung des gesamtstädtischen Flächenwidmungsplanes Nr. IBKF2.0, Gesamtfassung wird unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Endbericht über
das Ergebnis der Umweltrelevanz empfohlen.
Wir hatten im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte die Diskussion,
wie bei einer gewissen Grundstücksituation
die BürgerInnen noch besser informiert werden könnten. Ich habe diesbezüglich mit
dem Bürgermeister Kontakt aufgenommen
und es wird demnächst einen Termin geben. Das war ein Wunsch von Bgm.-Stellv.
Ing. Mag. Anzengruber, BSc, dass man versucht, jene Grundstücke herauszufiltern, bei
denen eine Grundstückteilung möglich ist.
Es sollte auf diese Variante hingewiesen
und begleitend über die Medien der Stadt
Innsbruck bekannt gemacht werden.
Ich würde wirklich bitten, dass wir heute diesen Beschluss fassen. Es ist ein sehr großes Werk mit sehr viel Arbeitsleistung der
MitarbeiterInnen. Es geht auch darum, dass
wir ohne den Beschluss des Planes keine
weiteren Widmungen vornehmen können.
Davon sind einige Projekte, durchaus auch
von Privatpersonen, betroffen, die im Laufen sind. Es wäre schade, wenn wir Zeit verlieren würden, wenn der Beschluss heute
nicht gefasst wird. Das würde dann zur
Folge haben, dass wir mindestens bis in
den Herbst 2023 warten müssen, bis ein
GR-Sitzung 23.03.2023
Gesamtflächenwidmungsplan (GesFWP) erlassen wird.
Zudem möchte ich noch einen pragmatischen Zugang, den ich verfolge, mit Euch
teilen: Wenn wir einen Fehler sehen oder
eine Sache nicht gut gelöst wurde, haben
wir es jederzeit in der Hand, eine Änderung
zu machen. Wenn wir jetzt den Gesamtflächenwidmungsplan (GesFWP) nicht beschließen, weil einzelne Themen nicht zu aller Zufriedenheit gelöst sind, werden wir, sofern es politische Mehrheiten gibt, das im
Nachhinein korrigieren.
Abschließend möchte ich nochmals sehr
dafür werben, diesen Beschluss zu fassen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Buchacher, GRin Gregoire und GR Kunst, 3 Stimmen),
den genannten Plan gemäß § 122 Abs. 3
Satz 2 in Verbindung mit § 68 Abs. 3 und
§ 63 Abs. 9 TROG 2022 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Endbericht über
das Ergebnis der Umweltrelevanz vom
01.03.2023 zu beschließen.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: GR Mag. Krackl hat bereits ausgeführt, dass es sehr wichtig ist, dass wir den
Flächenwidmungsplan auch hinsichtlich der
Transparenz digital vorliegen haben. Die
BürgerInnen können dann digital Einsicht
nehmen.
Unserer Fraktion war wichtig, dass man die
BürgerInnen auch darüber informiert. Wir
haben hier einen Anklang gefunden. Die Öffentlichkeitsarbeit wird dementsprechend
durchgeführt. Es ist schon noch zu sagen,
dass die Problematik der einheitlichen Widmung auf einem Grundstück zu beachten
ist. Es gab Übergangsbestimmungen im
analogen Flächenwidmungsplan. Daher war
die Genehmigung von Photovoltaik-Anlagen
noch möglich.
Mit dem digitalen Flächenwidmungsplan
kann man bei keiner einheitlichen Widmung
auf einem Grundstück keine PV-Anlage errichten. Das bedeutet, wenn jemand für eine
PV-Anlage eine Bauanzeige macht und im
guten Glauben ist, eine Genehmigung zu
erzielen, weil die entsprechende Widmung
vorhanden ist, funktioniert das leider nicht