Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.109
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mehr. Da wir sehr viele Anfragen von BürgerInnen diesbezüglich gehabt haben, ist es
wichtig die Leute bei einer nicht einheitlichen Widmung auf einem Grundstück zu informieren. Vor einer Bauanzeige ist für die
Teilung des Grundstückes anzusuchen. GR
Mag. Krackl hat bereits angesprochen, dass
wir sehr wohlwollend sind und diese Ansuchen ehebaldigst behandeln.
Es ist auch wichtig, dass die EigentümerInnen davon Kenntnis haben, nicht, dass ein
böses Erwachen kommt. Dies ist bei dem
einen oder anderen bereits geschehen, die
eine Bauanzeige zur Genehmigung einer
PV-Anlage eingereicht haben.
Wir stimmen dem digitalen Flächenwidmungsplan natürlich zu.
GR Kunst: Wir stimmen dem Gesamtflächenwidmungsplan (GesFWP) nicht zu. Das
hat folgende Gründe: Im Bereich Flughafen
- Kranebitten sind Rückwidmungsflächen
gemäß Örtlichem Raumordnungskonzept
(ÖROKO) enthalten. Wir setzen uns dafür
ein, in dem Bereich einen Studentencampus
zu errichten. Wir haben den dazugehörigen
Bescheid, der bestätigt, dass dieser Bau
kein Flughindernis ist, bis jetzt noch nicht
erhalten.
Ein Punkt, den wir auch nicht gutheißen
können, ist die Widmung des Grundstückes
Fürstenweges 165. Das können wir nicht
nachvollziehen, da die Eigentümer dadurch
einen großen Nachteil haben. Ich weiß
schon, dass das Allgemeinwohl vor den Einzelinteressen steht, aber es sollte auch
keine Ungleichbehandlung geben. Daher
können wir dem gesamten Plan nicht zustimmen.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi: Laut dem Wissenstand, den wir
in der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, haben, ist es nicht
möglich, dort eine Widmung beim Flughafenareal zu machen. Dass der Bescheid
noch nicht vorliegt, dazu kann ich nichts sagen. Alle Informationen, die wir eingeholt
haben, weisen darauf hin, dass dort nichts
machbar ist.
GR-Sitzung 23.03.2023
GR Mag. Krackl: Sollte jemand das Gefühl
haben, dass eine Beurteilung nicht in Ordnung ist, gibt es jederzeit die Möglichkeit die
Sache anzugehen.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS und FRITZ, 3 Stimmen; gegen
SPÖ, FPÖ und GERECHT, 12 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2023 (Seite 356) wird angenommen.
47.
MagIbk/37591/SP-PA-HW/1
Bauwerberin in KG Hötting, Flächenwidmungsplanänderung
Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
48.
Einbringung und Beantwortung
von dringenden Anfragen
Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist keine dringenden Anfragen
eingelangt sind.
49.
Einbringung von dringenden Anträgen
49.1
MagIbk/54511/GfGR-AT/53/2023
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) und Erdgas Tirol
GesmbH (TIGAS), Transparenz bei
Strompreis- bzw. Gaserhöhung
(StRin Mag.a Mayr)
StRin Mag.a Mayr stellt mit GR Mag. Plach,
GR Buchacher und GRin Heisz beiliegenden
dringenden Antrag.
49.2
MagIbk/54511/GfGR-AT/54/2023
Kontrollabteilung, personelle Aufstockung (GRin Dengg)
GRin Dengg stellt beiliegenden dringenden
Antrag.