Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.119
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GR Gleinser: Ich habe mir den Antrag
durchgelesen und kann kein Wort über eine
Ampellösung erkennen. Ein beleuchteter
Schutzweg wird darin gefordert. Wenn ich
höre, dass man sich den Bereich im größeren Stil ansehen muss, hoffe ich, dass es
nicht bedeutet, dass dort eine Ampelregelung kommt.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Buchacher und MitunterzeichnnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 23.02.2023 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
52.10 MagIbk/54511/GfGR-AT/36/2023
Geschwindigkeitsmessgeräte für
alle Stadtteile (GR Buchacher)
GR Buchacher: Es wurde im Gemeinderat
schon sehr oft kritisiert, dass bei 30 km/h oder 50 km/h-Beschränkungen die Geschwindigkeit einfach nicht eingehalten
wird. Das liegt auch daran, dass erstens zu
wenig Personal zur Verfügung steht, um
Messungen durchzuführen. Zweitens gibt es
auch keine Geräte dafür. Anscheinend liegen Meinungsverschiedenheiten zwischen
Geschwindigkeitsmessgeräten in dem
Sinne vor, dass man nur die Geschwindigkeit angezeigt bekommt, aber ich persönlich
spreche eigentlich von Radargeräten.
Daher ersuche ich
um Zuweisung des beiliegenden Antrages
an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich unterstütze die
Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat, denn dann können wir aufklären, wie
das Ganze läuft. Wir haben derzeit zehn
solcher Geräte, die aber nicht so geeicht
sind, dass sie zur Geschwindigkeitsüberwachung verwendet werden können, sondern
nur für interne Auswertungen. Es wird vor
Ort ein Smiley oder die Geschwindigkeit angezeigt.
Wir können aus diesen Geräten deshalb
auch keine Strafgelder lukrieren, denn das
Strafen ist immer Aufgabe der Exekutive. In
den 30er-Zonen ist das eine Kooperation
zwischen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) und der Polizei. Bei einer
GR-Sitzung 23.03.2023
50 km/h Beschränkung kann nur die Polizei
alleine den fließenden Verkehr überwachen.
Unsere Geräte dienen vor allen Dingen der
Bewusstseinsbildung.
Die Erfahrung der Herren, die solche Geräte
montieren, zeigt, dass so ein Apparat wichtig für die Verkehrsanalyse ist, aber dieser
nie zu lange an einem Ort stehen bleiben
soll. Das führt zu einer Gewöhnung. Bei den
Messungen, die wir durchführen, merkt man
in den ersten beiden Wochen, wie ein
Smiley die Leute einbremst. Nach zwei bis
drei Wochen wissen die Fahrenden, dass
dort ein solches Gerät steht, und daher fällt
es nicht mehr auf. Daher wechseln wir die
Standorte ständig.
Wir haben zehn solcher Geräte angeschafft,
wovon eines zirka € 5.000,-- kostet. Das
entsprechende Personal dazu ist natürlich
auch vonnöten. Wir können gerne dem
Stadtsenat einen Bericht dazu vorlegen.
GRin Mag.a Lutz: Ich begrüße die Anschaffung dieser Geräte sehr, möchte aber schon
daran erinnern, dass die Geräte laut den
Geschwindigkeitsbegrenzungen eingestellt
werden müssen. In der Reichenauer Straße
darf man 50 km/h fahren und das Gerät wird
von StRin Mag.a Schwarzl bewusst auf
40 km/h eingestellt. Wenn dies von Amtsseite ausgeführt wurde, muss die Ressortzuständige mit ihrem Amt absprechen, dass
die Einstellung richtig erfolgt. Ansonsten
machen solche Apparate überhaupt keinen
Sinn.
GR Mayer: Ich danke für den Antrag. Ich
beobachte schon, dass durch die roten
Smileys die Geschwindigkeit der Autos eingebremst wird. Zehn solcher Geräte sind für
eine Stadt wie Innsbruck deutlich zu wenig.
Es hat mich ein wenig die Wortmeldung von
GR Buchacher verunsichert, da er plötzlich
von Radargeräten spricht. Sind damit Radarkästen gemeint? Es wird nicht Aufgabe
der Stadt Innsbruck sein, solche aufzustellen bzw. liegt das nicht in unserem Ermessensbereich.
Die Stadt Innsbruck darf Radarkästen aufstellen? Das ist ganz neu für mich. Vielleicht
kann GR Buchacher dazu eine Aufklärung
geben.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Das Gehäuse
kann die Stadt Innsbruck aufstellen, die Be-