Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.145
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(zu Punkt 8.)
Redezeitvorschlag für Gemeinderat vom 23. März 2023
Die Klubobleute der Gemeinderatsklubs haben sich auf nachstehende Redezeitbeschränkung
verständigt. Herr Bürgermeister wird ersucht, diesen Vorschlag dem Gemeinderat zur
Kenntnis zu bringen und ggf. darüber abstimmen zu lassen:
TOP
GRÜNE FPÖ
FI
ÖVP SPÖ
LI NEOS FRITZ GI
TSB
ALI
BS
TOP 2
08:15 08:15 08:15 07:30 06:00 02:15 04:30 03:45 03:45 03:00 03:45 00:45
TOP 4 - 11
41:30 41:30 41:30 37:00 28:00 23:30 19:00 14:30 14:30 10:00 14:30 14:30
TOP 12-15
24:54 24:54 24:54 22:12 16:48 14:06 11:24 08:42 08:42 06:00 08:42 08:42
TOP 16, 17 08:18 08:18 08:18 07:24 05:36 04:42 03:48 02:54 02:54 02:00 02:54 02:54
•
Für Top 2) Aktuelle Stunde ist eine Stunde Redezeit gemäß GO § 16(4) vorgesehen. 50%
der Redezeit sind zu gleichen Teilen den 10 Gemeinderatsparteien (lt. IWO) zuzuweisen.
Die restliche Zeit wird durch die Anzahl der 40 Mandatare dividiert und im Verhältnis zur
Anzahl der Mandatare aufgeteilt.
•
Alle weiteren Redezeitaufteilungen werden wie folgt berechnet: 40% der vereinbarten
Redezeit werden zu gleichen Teilen den 12 Fraktionen im Gemeinderat zugeteilt. Die
verbleibenden 60% der Redezeit werden im Verhältnis zur Anzahl der Mandatarinnen
und Mandatare aufgeteilt.
•
Für TOP 4 „Anträge des Stadtsenates“ bis TOP 11 „Ausschüsse“ sind fünf Stunden als
Gesamtredezeit festgelegt. Die Punkte mit Anträgen (Top 12 - 15) erhalten eine
Gesamtredezeit von drei Stunden. Bei einer allfälligen Eröffnung von Debatten (Top 13 –
14) wird die Redezeit auf eine Stunde beschränkt.
•
Durch die Koppelung von ÖVP und TSB wird dem Seniorenbund die Sockelzeit
zugeschlagen, die Redezeit als Mandatar hingegen dem Klub der ÖVP. Daher kann der
Seniorenbund auch die Redezeit der ÖVP konsumieren.
•
Fehlt oder verlässt ein Mitglied von Lebenswertes Innsbruck den Gemeinderat während
der Sitzung, wird die verbleibende Zeit (ohne Sockelzeit) anteilig den Grünen
zugeschlagen [(noch vorhandene Gesamtzeit-Sockelzeit)/3 = anteilige Zeit pro
Mandatar*in]. Bei GR Bernhard Schmidt wird dasselbe Verfahren zugunsten der FPÖ
angewendet.
•
Die Berichterstattungen der Ausschussvorsitzenden sowie des Bürgermeisters fallen sofern zum gegebenen Tagesordnungspunkt eine Redezeitbeschränkung vorliegt - nicht
unter die Redezeitbeschränkung.
•
Pro Debatte unter den Tagesordnungspunkten 12 - 15 gibt es eine Sonderredezeit für
die/den Ressortführende/n von 2 Minuten. Sollte die Redezeit für eine Fraktion unter
den o.a. Tagesordnungspunkten bereits erschöpft sein, erhält der/die jeweilige
Antragssteller*in 1,5 Minuten, um den eigenen Antrag zumindest referieren zu können.
Vorschlag Redezeit GR 23.02.2023
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