Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 01-Jaenner_geschwaerzt.pdf
- S.8
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Deswegen ist es völlig unsinnig, jetzt daraus
eine Geschichte der Intransparenz fehlender BürgerInnenbeteiligung und Abtretung
der Planungshoheit zu behaupten. Jeder
einzelne Satz, der in den Medien stand, ist
eine grobe Unwahrheit und ein völliger Unsinn. (Beifall)
GRin Dipl.-Ing.in Sprenger: In diesem Punkt
geht es eindeutig um die Stadtentwicklung
der Stadt Innsbruck. Es ist so, dass es einen Planungshorizont gibt, der sich im örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO)
wieder finden sollte. Wobei man jetzt schon
die Frist für die Fortschreibung verabsäumt
hat. Tatsache ist, dass die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, dies als ureigenste Aufgabe hat,
solche Stadtentwicklungen und städtebaulichen Studien zu verfassen und auszuschreiben.
Es kann nicht Faktum werden, dass die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, hergeht und ihre ureigenste Aufgabe privaten Städteentwicklern
übergibt. Diese sollen dann die Rolle der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, übernehmen. Das
würde die Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, überflüssig machen. Es ist ein Fars, die Planungen
der Stadt Innsbruck endgültig in private
Hände zu geben.
Man redet groß über Transparenz und BürgerInnenbeteiligung aber offenbar sind es
nur leere Worte. Es kann auch nicht sein,
dass ein privater Entwickler mit den Grundeigentümern, die da auch mit dabei sind,
ihre Grundstücke beplant und organisiert.
Die Bevölkerung der Stadtgemeinde Innsbruck muss dann die ganzen Erschließungen und den Rest zahlen. Wo ist das Problem? Warum muss man diese Fläche privaten Entwicklern im Vorfeld zur Entwicklung
geben? (Beifall)
GR Mag. Krackl: Ich muss hier zur Kenntnis nehmen, dass die ÖVP neuerlich nicht
die Wahrheit sagt. Zumindest hat man den
Eindruck, dass das nicht stimmt. Ich verstehe auch nicht, dass man sich im Stadtsenat
nicht ausdrücklich zu Wort melden und die
gegenteilige Meinung zum Ausdruck bringen kann.
(StR Gruber: Kann man aber schon.)
GR-Sitzung 17.1.2013
Meines Wissens nach gab es eine Enthaltung und das zeigt auch wieder, dass hier
keine Entscheidungen getroffen werden.
Sie können ganz ruhig bleiben, StR Gruber.
Ich rede auch ganz normal mit Ihnen.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Bitte niemanden kopieren, der BürgermeisterIn war. Das
macht eine politische Karriere auch nicht
erfolgreiche.)
Ich glaube, das Wichtigste ist gesagt. Ich
denke, wir können abstimmen. Ich möchte
nur zur Kenntnis nehmen, dass hier nicht
die richtigen Dinge dargestellt wurden.
StR Mag. Dr. Platzgummer: Ich möchte es
nicht in die Länge ziehen. Ich habe mich
nochmals zu Wort gemeldet, weil ich natürlich in einer ruhigeren Art und Weise, nicht
so wie StR Mag. Fritz, argumentiere. Wenn
man in einer so aufgebrachten Art und Weise argumentiert ist das meistens ein Zeichen dass man sich nicht ganz sicher ist.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wie bei
StR Gruber, ganz genau.)
Deshalb stelle ich manche Dinge richtig.
GR Mag. Krackl, im Stadtsenat war eigentlich vorgesehen, dass dieser Akt beschlossen wird. Wir, die ÖVP, wollten diesen in
den Gemeinderat geben, damit dieser Akt
von wenigstens allen GemeinderätInnen
gekannt wird und nicht nur von denen, die
im Stadtsenat sitzen. Dort hat dann StR
Mag. Fritz gemeint, dass man noch überlegen muss, weil es eine nachträgliche Sache
sei. Wir sind nicht der Ansicht, dass es der
Sache nachträglich ist und somit möchte
man den Akt mit Beschluss in die nicht öffentliche Sitzung verweisen. Das ist das
gute Recht.
Ich darf noch berichtigen, dass ich nicht
erwähnt habe, dass es vergaberechtlich
bedenklich ist. Das es aber schon so ist,
das hätte ich nicht erwähnt. Darum bin ich
bei meiner ersten Wortmeldung nicht darauf
eingegangen. StR Mag. Fritz hat es angesprochen und jetzt muss ich nun darauf
eingehen. Es geht darum, dass ein Unternehmer, den ich persönlich sehr schätze,
mit der Führung und Leitung dieses Prozesses betraut ist. Der steht zum gleichen Zeitpunkt im privatrechtlichen Auftrag mit einem
Grundeigentümer aus dem dortigen Bereich. Das halte ich für eine ungünstige Optik.