Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.154
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(zu Punkt 14.)
Beilage 3
Entwurf
Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom ….,
mit der die Spielplatzordnung geändert wird
(Beschluss des Gemeinderates vom …. )
Art. I
Die Spielplatzordnung (Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.1973 in der Fassung des
Beschlusses vom 16.07.1992, 29.03.2001, 18.06.2009, 14.04.2011, 18.06.2015, vom
26.04.2018) und 16.07.2020) wird wie folgt geändert:
1.
Die Promulgationsklausel hat zu lauten:
„Gemäß § 19 Abs. 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, LGBl. Nr.
53, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 81/2022, wird zur Aufrechterhaltung der
Ordnung auf öffentlichen Spielplätzen verordnet:“
2.
In § 2 hat der Absatz 8 zu lauten:
„(8) Das Anlegen oder Unterhalten von Feuerstellen sowie die Benützung von Grill- und
Kochgeräten sind auf den Spielplätzen untersagt. Hievon ausgenommen ist die
Benützung von Grillgeräten auf den durch die Stadt Innsbruck für diese Zwecke
ausgewiesenen Grillstellen in der Zeit vom 15.03. bis 30.11. eines jeden Jahres jeweils
täglich von 10:00 bis 22:00 Uhr nach vorheriger Reservierung einer Grillstelle beim
Stadtmagistrat. Die Grillgeräte dürfen ausschließlich mit Grillkohle betrieben werden.“
3.
In § 5 wird vor dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
„Die Benützung von Spielgeräten, welche mit einem Fallschutzbelag (Kies,
Kunststoffbeläge, Rindenmulch, Sand und dergleichen) ausgestattet sind, ist bei
gefrorenem Fallschutzbelag nicht erlaubt.“
4.
In § 10 wird die Zeichenfolge „LGBl. Nr. 138/2019“ durch die Zeichenfolge „LGBl. Nr.
81/2022“ ersetzt.
Art. II
Diese Verordnung tritt mit 01.05.2023 in Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister e.h.