Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.168
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Textziffer
In Richtung des Referates Besoldung des Amtes für Personalwesen der MA I
machte die Kontrollabteilung auf eine Diskrepanz im Zusammenhang mit den zur
Abrechnung gelangenden Überstundenzuschlägen aufmerksam. Sie empfahl, in
diesem Bereich eine Überprüfung vorzunehmen.
Wie bereits im damaligen Anhörungsverfahren sagte das Amt für Personalwesen
auch zur Follow up – Einschau 2021 zu, entsprechend den Anregungen der Kontrollabteilung eine Überprüfung durchzuführen. Die Pauschalen würden allenfalls
angepasst.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2022 informierte die Leiterin des Referates Besoldung darüber, dass vom Amt für Personalwesen eine Änderung der Auszahlungsmodalität auf die tatsächlich geleisteten Stunden sowie deren steuerrechtliche
Beurteilung in Erwägung gezogen werde. Eine letztgültige Entscheidung oder Lösung sei dahingehend allerdings noch nicht getroffen worden. Dies aus dem Grund,
weil dadurch ein kostenneutrales Wirtschaften bei den so genannten Veranstaltungen und auch in weiterer Folge ein synchrones Abrechnen mit der Berufsfeuerwehr
nicht mehr möglich wäre. Ein Abschluss dieser Agenda werde für das laufende Jahr
2023 angestrebt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Anhand der im Amt der Bau- und Feuerpolizei aktiven Altersteilzeitvereinbarungen
nahm die Kontrollabteilung eine Verifizierung der buchhalterischen Abwicklung der
ausbezahlten Lohnausgleiche und der vereinnahmten AMS-Förderung(en) vor. In
der von der Kontrollabteilung festgestellten Verbuchungslogik in der voranschlagsunwirksamen Gebarung wurden (Personal-)Kosten mit einnahmenseitigen AMSFörderungen verrechnet. Im Ordentlichen Haushalt wurden somit nur mehr ausgabenseitige Saldopositionen eingebucht. Dazu erwähnte die Kontrollabteilung, dass
Einnahmen der Stadt auch als solche transparent dargestellt werden sollten. Die
Kontrollabteilung erinnerte unter Bezugnahme auf die maßgeblichen VRV-Bestimmungen, dass Einnahmen und Ausgaben ungekürzt bzw. unsaldiert zu veranschlagen und zu verrechnen waren.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Besoldung des Amtes für Personalwesen der MA I, in Zusammenarbeit mit der MA IV – Geschäftsstelle Haushaltswesen
und Controlling, eine alternative Verbuchung der AMS-Förderungen zu erwägen.
Für die Kontrollabteilung denkbar war hier eine Verbuchung über allenfalls neu einzurichtende einnahmenseitige Sachkonten auf den betroffenen Unterabschnitten
des Ergebnis- bzw. Finanzierungshaushaltes nach VRV 2015.
Im damaligen Anhörungsverfahren informierte das Amt für Personalwesen darüber,
dass seitens der Finanzverwaltung im Zuge der nächsten Budgetierung die Umstellung der Verbuchung in ausgaben- / einnahmenwirksame Haushaltsstellen angestrebt werde.
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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