Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.173

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für von der Kontrollabteilung festgestellte Abweichungen im Einzelnen zu legen. Dabei wäre der sich durch die Ausgleichsbuchung ergebende schließliche Rest (die
städt. Forderung) mit dem Amt für Soziales der MA II als inhaltlich zuständiger Fachdienststelle abzustimmen. Dadurch könnten allfällige buchhalterische oder abrechnungstechnische Differenzen (wie die von der Kontrollabteilung im damaligen Bericht im Detail aufgezeigten Fälle) identifiziert und bereinigt werden.
Um in diesem Bereich künftig eine zufriedenstellende Verbuchung zu gewährleisten,
verwies das Amt für Rechnungswesen der MA IV im Anhörungsverfahren sowie im
Zuge der vergangenen Follow up – Einschau 2021 auch hier auf die Arbeit innerhalb
der zu schaffenden Projektgruppe. Eine Umsetzung der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde letztlich für das Jahr 2022 avisiert.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2022 verwies das Amt für Rechnungswesen der
MA IV wie zu Tz 28 darauf, dass im Sinne der Empfehlung der Kontrollabteilung im
Juni 2022 ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der betroffenen Fachdienststellen
stattgefunden habe. Durch den Abgang der vormaligen Vorständin des Amtes für
Rechnungswesen konnte dieser Bereich nicht abgearbeitet werden. Mit Amtsantritt
des neuen Vorstandes des Amtes für Rechnungswesen im Jahr 2023 sollte diese
Thematik zu einem Abschluss gebracht werden können.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

Belegkontrollen I. Quartal 2021
(Bericht vom 26.05.2021)

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Die Kontrollabteilung behob eine Auszahlung des Amtes für Sport der MA V. Dabei
gelangte ein Betrag von € 5.232,44 als jährlicher Bestandzins für ein Privatgrundstück in Igls im Bereich der Bob-, Rodel- und Skeletonbahn an den Grundstückseigentümer zur Auszahlung.
Die Kontrollabteilung thematisierte diese Angelegenheit bereits im Jahr 2013 anlässlich ihres Berichtes über die Prüfung der Gestion des Amtes für Sport. Dabei
monierte sie, dass der Bestandzins den städtischen Haushalt aufgrund der vorherrschenden Vertragssituation unmittelbar belastete. Damals bemerkte die Kontrollabteilung, dass der OSVI die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der durch
Fruchtgenussvertrag mit der Stadtgemeinde Innsbruck überlassenen Anlagen und
Einrichtungen (u.a. der Bob-, Rodel- und Skeletonbahn Igls) oblag. Sie regte daher
seinerzeit an zu prüfen, ob dieser Bestandzins einen Aufwand der OSVI darstellt,
der sich aus der Besorgung der jeweiligen Aufgaben der Gesellschaft ergibt. Demgemäß wäre dieser von der OSVI und nicht von der Stadt Innsbruck zu bezahlen.
Das Amt für Sport befürwortete in seiner damaligen Stellungnahme die Empfehlung
der Kontrollabteilung. Eine letztliche Umsetzung der Anregung ließ sich jedoch nach
Prüfung der Angelegenheit durch die OSVI über Veranlassung der MA IV als Beteiligungsverwaltung nicht erzielen.
Der in der MA IV damals zuständige Mitarbeiter der Beteiligungsverwaltung sah jedoch seinerzeit einen Lösungsansatz darin, den Versuch eines allfälligen Grundtausches zu unternehmen. Dies in der Zeit bis Ende des im Mietvertrag festgeschriebenen Kündigungsverzichtes der Stadt per 31.12.2021.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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