Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.178
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Textziffer
Im Zuge der vergangenen Follow up – Prüfungen informierte die SOWI - Investor Bauträger GmbH darüber, dass von ihr für diesen Abstattungskredit ab 01.01.2018
einer Indikatoruntergrenze (Floor) von 0,00 % zugestimmt worden ist. Diese Vorgehensweise war notwendig, um im Rahmen der Reduktion der städtischen Bürgschaften die bisherige Konditionsgestaltung aufrecht zu erhalten. Die Verringerung
der städtischen Bürgschaften war letztlich die Folge einer Empfehlung der Kontrollabteilung. Die dazu unterfertige Zusatzvereinbarung vom 30.11./18.12.2017 ist
der Kontrollabteilung zur Verfügung gestellt worden.
Die Gesellschaft meldete Ansprüche vor dem Stichtag 01.01.2018 bei der Bank an.
Diese sprach sich bislang gegen eine Weitergabe des negativen Euribor-Wertes
aus. Begründet wurde diese Vorgehensweise damit, dass (höchst-)gerichtliche Urteile zu dieser Thematik noch ausstehen würden. Die Geschäftsführung konnte jedoch erreichen, dass von der Bank gegenüber der SOWI - Investor - Bauträger
GmbH eine „Erklärung des Verzichts auf die Einrede der Verjährung“ unterzeichnet
worden ist. Dieser Verzicht galt zuletzt bis 31.12.2022.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2022 informierte die Geschäftsführung der Gesellschaft darüber, dass der Verjährungsverzicht neuerlich um ein weiteres Jahr bis
31.12.2023 verlängert worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
Prüfung Alpenzoo
(Bericht vom 10.06.2021)
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Im Hinblick auf die gemäß den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung geregelte Gemeinnützigkeit und damit einhergehende Steuerbegünstigung (Körperschaftsteuer) galt vom Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ zu klären, ob das „Einheben von Eintrittsgeldern“ in den „Erträgnisse aus Veranstaltungen und vereinseigenen Unternehmungen“ subsumiert werden konnte, ansonsten die Statuten um diesen Punkt zu aktualisieren waren.
Nach Meinung der Kontrollabteilung müssten grundsätzlich die ideellen Mittel (Vereinszweck) und die materiellen Mittel (Verwirklichung des Vereinszweckes) mit den
Statuten übereinstimmen und gedeckt sein.
In seiner Stellungnahme hat der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ dazu eingebracht, dass die Anregung zur Kenntnis genommen werde. Eine diesbezügliche
Nachfrage im Rahmen der Follow up – Einschau 2021 hat ergeben, dass in diesem
Punkt noch eine Antwort des den Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ beratenden
Rechtsanwaltes erwartet werde.
Die diesjährigen Follow up – Einschau hat ergeben, dass eine Statutenänderung
erst bei der nächsten Generalversammlung möglich sei. Es lagen nämlich noch (immer) nicht alle diesbezüglich erforderlichen Informationen des Rechtsanwaltes vor.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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