Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.185
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Textziffer
Die Kontrollabteilung empfahl, künftig den Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes nachzukommen, wobei aus Sicht der Kontrollabteilung
einem schriftlichen Dienstvertrag (speziell bei befristeten Dienstverträgen) der Vorzug zu geben ist.
Bei dem beschriebenen befristeten Dienstverhältnis empfahl die Kontrollabteilung
des Weiteren, einen schriftlichen Dienstvertrag (nachträglich) abzuschließen.
Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ gab diesbezüglich in der Stellungnahme an,
bestehende Arbeitsverhältnisse zu verschriftlichen bzw. zukünftig schriftliche
Dienstverträge vorzusehen.
Im Zuge der Nachschau 2021 wurden der Kontrollabteilung diesbezügliche keine
Unterlagen übermittelt, da für den Abschluss von Dienstverträgen im Alpenzoo die
Zustimmung des Betriebsrates nötig sei und aufgrund einer langfristen Erkrankung
des Vorsitzenden nicht möglich war. Dies soll jedoch schnellstmöglich nachgeholt
werden.
Mit der Stellungnahme seitens des Alpenzoos im Follow-up 2022 wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die Erstellung und die entsprechenden Abstimmungen
als Jahresziel für 2023 aufgenommen worden sind, da sich die äußeren Umstände
(Lockdown/Corona) nun beruhigt hätten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Eine Ausnahme zum Besoldungssystem des Alpenzoos war beim Geschäftsführer
festzumachen. Mit dem derzeitigen Zoodirektor wurde ein auf fünf Jahre befristeter
Geschäftsführer-Dienstvertrag (erstmals von 01.01.2018 bis 31.12.2022) abgeschlossen. Eine wiederholte Bestellung als Geschäftsführer auf weitere fünf Jahre
ist jedoch möglich.
Das Entgelt erhöht sich vertragsgemäß nach Maßgabe des § 2 Landes-Bezügegesetzes 1998 im Ausmaß der Änderung des Ausgangsbetrages.
Ungeachtet dieser Bestimmung war für die Kontrollabteilung aus den Prüfungsunterlagen nachzuvollziehen, dass das Gehalt des Geschäftsführers seit Beginn des
Dienstverhältnisses bis zum Zeitpunkt der Prüfeinschau mehrere Erhöhungen erfuhr.
Laut Protokoll der Präsidiumssitzung vom 06.07.2018 wurde das Gehalt des
Geschäftsführers erstmals auf Vorschlag des Präsidenten ab Juli 2018 erhöht,
wobei die Steigerung rd. 10 % des ursprünglichen Ausgangsbetrages entsprach.
Anlässlich der Bestellung des neuen Direktors (01.01.2018) wurde auch die Bestellung eines langjährigen Mitarbeiters als Stellvertreter angedacht. Aufgrund einer
vom nunmehrigen Direktor initiierten Neustrukturierung ist laut dem vorliegenden
Protokoll ein Führungsteam gebildet worden, dem – neben einer weiteren Kuratorin
– auch der angesprochene langjährige Mitarbeiter (ebenfalls Kurator) angehört. Dieser Dienstnehmer erhielt eine mit 01.01.2018 rückwirkende Gehaltserhöhung, indem er in eine höhere Dienstklasse eingestuft wurde.
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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