Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.189

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In der diesjährigen Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2022 gab der Alpenzoo
an, dass das versicherungsmathematische Gutachten für die Pensionsrückstellungen für die ausstehende Bilanz 2022 noch nicht vorlag. Nach Erhalt des Gutachtens
werden die Deckungserfordernisse demzufolge erneut überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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In der Betriebsvereinbarung vom 13.08.2013 (unterfertigt vom seinerzeitigen
Geschäftsführer sowie den Betriebsräten) wurde u.a. verankert, dass Jubiläumsprämien für 25-jährige und 40-jährige durchgehende Dienstzugehörigkeit zum Alpenzoo mit 200 % bzw. 400 % eines Monatsgehaltes ausbezahlt werden. Die Einschau
zeigte, dass im Prüfungszeitraum auch mehrere Jubiläumsprämien an die Dienstnehmer des Alpenzoos geleistet worden sind. Eine Rückstellung für derartige Zahlungsverpflichtungen wurde im Rechnungsabschluss jedoch nicht ausgewiesen.
Hierzu strich die Kontrollabteilung heraus, dass für Dienstnehmerjubiläen sog. Jubiläumsrückstellungen gebildet werden müssen (siehe auch Rz 3422 Einkommensteuerrichtlinien 2000), wenn aufgrund eines Kollektivvertrages oder einer Betriebsvereinbarung nach einer bestimmten Dienstzeit Jubiläumsgelder an die Arbeitnehmer zu leisten sind.
Die Kontrollabteilung empfahl, aufgrund der vorliegenden Betriebsvereinbarung
künftig eine Jubiläumsrückstellung im Jahresabschluss abzubilden. Der Empfehlung
der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2021 konnten noch keine Nachweise vorgelegt werden, zumal die Bilanzierung für 2021 erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte. Seitens der Geschäftsführung des Alpenzoos wurde eine zukünftige Umsetzung jedoch zugesagt.
In der Follow up – Einschau 2022 ist der Ausweis der Jubiläumsrückstellungen in
der (ausstehenden) Bilanz 2022 gegenüber der Kontrollabteilung zugesichert worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

52

Wie aus dem Tätigkeitsbericht des Vereins „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ für die Kontrollabteilung ersichtlich war, wurden in den Jahren 2018 und 2019 mehrere Tagungen, Meetings und Studienreisen durch die Dienstnehmer des Alpenzoos vorgenommen.
Die Einschau zeigte des Weiteren, dass bei den eingesehenen Auslandsabrechnungen u.a. die tatsächlichen Nächtigungskosten ersetzt worden sind. Hingegen werden bei der Stadt Innsbruck – nach Maßgabe der geltenden Reisegebührenvorschriften – sowie bei den Bediensteten des Landes Tirol gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises bis zur dreifachen Höhe nach den Sätzen für die Bundesbediensteten der Nächtigungsgebühr (des jeweiligen Landes) ersetzt.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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