Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.191

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

BVergG 2006 unterstellt war. Dies unabhängig von der Frage, ob sich für den konkreten Fall des Projektes Geiervoliere maßgebliche Änderungen hinsichtlich der vorgenommenen Vergabevorgänge ergeben hätten.
Im Ergebnis kam die Kontrollabteilung zum Schluss, dass die Frage, ob der Alpenzoo dem Bundesvergabegesetz unterworfen ist, nicht zwingend verneint werden
kann, sondern es vielmehr wahrscheinlich ist, dass die Regelungen des Gesetzes
auch auf Vergabevorgänge von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, die durch den
Alpenzoo getätigt werden, anzuwenden sind. Sollte die Anwendung des BVergG für
den Alpenzoo weiterhin nicht in Betracht gezogen werden, sollte eine rechtlich fundierte Betrachtung dieser Frage veranlasst werden, um festzustellen, ob die Regelungen des Gesetzes auf Vergabevorgänge des Vereins anzuwenden sind. Eine
rechtskräftige Klärung der Frage könnte womöglich erst durch die Judikative erfolgen.
Die Kontrollabteilung sprach die Empfehlung aus, entweder künftige Vergabevorgänge konform mit den Regelungen des Bundesvergabegesetzes vorzunehmen
oder zumindest rechtlich abzuklären, ob der Verein „Alpenzoo“ dem Regime des
Gesetzes unterworfen ist oder nicht.
Im damaligen Anhörungsverfahren teilte die Geschäftsführung mit: „Die Empfehlung
wird zur Kenntnis genommen, dieses wurde vorab abgeklärt. [sic]“
Auf die diesbezügliche Nachfrage der Kontrollabteilung im Zuge des Follow up 2021
informierte die Geschäftsführung, dass die von der Kontrollabteilung getroffene
Empfehlung ihrerseits weiterhin in Bearbeitung sei und es im Zuge einer im April
dieses Jahres anstehenden Tagung des Österreichischen Zooverbandes zu einem
diesbezüglichen Erfahrungsaustausch mit Kollegen kommen würde.
Im Zuge der diesjährigen Follow up – Einschau teilte die Geschäftsführung mit, dass
die gegenständliche Angelegenheit nach wie vor nicht abschließend geklärt sei und
sich neben dem österreichischen Zooverband mittlerweile auch Kollegen im deutschen Zooverband aktuell mit diesem Thema befassen würden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.

55

Betreffend die in den vergangenen Jahren gepflogene Subventionsgebarung im Hinblick auf die städtische Bezuschussung des laufenden Betriebes (in ihrer Höhe unveränderte jährliche Subventionszahlungen von € 190,0 Tsd.) regte die Kontrollabteilung eine Evaluierung (allenfalls auch in Abstimmung mit dem Land Tirol) an. Dies
nicht zuletzt vor dem Hintergrund der vom Alpenzoo in den Wirtschaftsjahren 2017
bis 2019 erzielten und in ihrer Tendenz steigenden Jahresüberschüsse sowie seiner
durchaus komfortablen Liquiditätsausstattung per 31.12.2019. Dabei sollte die empfohlene Evaluierung nach Einschätzung der Kontrollabteilung jedenfalls in Zusammenarbeit zwischen der für die städtische Subventionsabwicklung zuständigen
Fachdienststelle, dem Referat Frauen und Generationen, und dem damaligen Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft vorgenommen werden.
Schließlich wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass gemäß den städtischen Förderungsrichtlinien eine Auszahlung „dann zu unterbleiben hat, wenn sich aufgrund
der vorgelegten Bücher oder Aufzeichnungen ein durch die Subventionsauszahlung
(mit)bedingter Kapitalzuwachs bei dem Förderungsnehmer ergibt bzw. sich durch

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

34