Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.197

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4.3 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
II. Quartal 2022
62

Die Kontrollabteilung behob im Bereich der MA V – Amt für Kinder, Jugend und
Generationen eine Auszahlungsanordnung für Betriebshygieneprodukte. Auffällig
war, dass der vom Kreditor angebotene 2 %ige Skontoabzug trotz Zahlung innerhalb
der 21-tägigen Skontofrist nicht in Anspruch genommen wurde. Im Rahmen der weiteren Recherchen fiel auf, dass es bei Zahlungsanordnungen an den oben genannten Lieferanten unterschiedliche Zahlungskonditionen innerhalb der Magistratsabteilungen gab.
Anlassbezogen prüfte die Kontrollabteilung zwei weitere Auszahlungsanordnungen
der MA I – Amt für Personalwesen sowie der MA V – Amt für Kinder, Jugend und
Generationen an denselben Kreditor. Bei Zahlungsanordnungen der MA I lauteten
die Zahlungskonditionen 30 Tage netto und bei denen der MA V wurde ein 2 %iger
Skontoabzug innerhalb einer 21-tägigen Skontofrist angeboten.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen der MA I, mit dem Lieferanten Kontakt aufzunehmen und über mögliche skontierte Zahlungskonditionen zu
verhandeln.
Aktuell teilte das Amt für Personalwesen der MA I mit, dass bereits Kontakt mit dem
Lieferanten aufgenommen wurde. Dieser sicherte mit Schreiben vom 26. Jänner
2023 zu, einen 2 %igen Skontoabzug innerhalb einer 21-tägigen Skontofrist einzuräumen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

63

Das Amt für Allgemeine Servicedienste der MA I erstellte drei Auszahlungsanordnungen an ein Büromöbelunternehmen. Für die Kontrollabteilung war auffällig, dass
Mindermengenzuschläge verrechnet worden sind. Die Auszahlungen belasteten
budgetär die betroffenen Dienststellen.
Dabei beliefen sich die Mindermengenzuschläge auf netto € 74,84, netto € 32,11
und netto € 73,89. Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zum geltenden Vertragswerk zeigten, dass Mindermengenzuschläge („Logistikzuschläge“) in betraglich
gestaffelter Form bis zu einem „Abrufwert“ von netto € 1.000,00 anfielen.
Das Amt für Allgemeine Servicedienste tätigte die drei den Fakturen zugrundeliegenden Bestellungen innerhalb von 13 Werktagen. Der Gesamtbestellwert betrug
netto € 867,46 und die Mindermengenzuschläge netto € 180,84. Diese beliefen sich
auf rd. 21 % des gesamten Netto-Bestellwertes.
Die Kontrollabteilung regte an, Bestellungen nach Möglichkeit dergestalt abzuwickeln, dass Mindermengenzuschläge minimiert oder bestenfalls sogar vermieden
werden können. Im Anhörungsverfahren beschrieb die Fachdienststelle aus ihrer
Sicht, wie die Mindermengenzuschläge zustande kamen.
Zur Follow up – Einschau teilte das Amt für Allgemeine Servicedienste der MA I mit,
dass laufend darauf geachtet werde, Mindermengenzuschläge zu vermeiden. Weiters wies die Fachdienststelle darauf hin, dass es durch einen Ruhestand ab März

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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