Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.201
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In diesem Zusammenhang dachte die Kontrollabteilung an erster Stelle an das Referat Liegenschaftsangelegenheiten des Amtes für Immobilien, Wirtschaft und Tourismus, welches in diesem Zusammenhang über entsprechende Informationen verfügt.
Die Abteilungsleitung der MA IV teilte im Zuge des damaligen Anhörungsverfahrens
mit, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen werde und Maßnahmen gesetzt würden, um den Informationsfluss zwischen dem seit Mai 2022 in der
Abteilung angesiedelten Referat für Liegenschaftsangelegenheiten und dem Referat für Vermögensrechnung in einfacher Weise sicherzustellen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2022 informierte das Referat Vermögensrechnung, dass es nunmehr seitens des Amtes für Immobilien, Wirtschaft und Tourismus
neben Grundstücksankäufen und -veräußerungen auch über Grundstücksteilungen
und -zusammenführungen informiert wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Der Kontierungsleitfaden der Plattform für öffentliches Rechnungswesen der KDZ
sieht vor, dass die Nacherfassungen oder Wertanpassungen von Vermögen, welches zum Stichtag der Erstellung der Eröffnungsbilanz bereits vorhanden war, innerhalb der ersten fünf Jahre ab der Erstellung der Eröffnungsbilanz auf der Kontengruppe „990 Berichtigungen der erstmaligen Eröffnungsbilanz“ zu erfolgen habe.
Nach Ablauf dieser fünfjährigen Übergangsfrist ist die Kontengruppe „991 Nacherfassung von Vermögenswerten“ heranzuziehen.
Nach Ansicht der Kontrolllabteilung erfolgte die Bebuchung des Kontos 991200 nicht
im Sinne der VRV 2015, nachdem es sich um die Nacherfassungen bzw. Wertanpassungen von Vermögen handelte, welches zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz bereits vorhanden und das Ende der Übergangsfrist von fünf Jahren
noch nicht eingetreten war. Der MA IV wurde die Empfehlung ausgesprochen, den
aufgezeigten Sachverhalt zu prüfen und ggf. eine entsprechende Umbuchung der
betreffenden Vermögenswerte auf die Kontengruppe 990 bzw. das Konto 990000
vorzunehmen.
Die MA IV hatte im damaligen Anhörungsverfahren mitgeteilt, der Empfehlung der
Kontrollabteilung Folge zu leisten. Die Kontrollabteilung konnte die Mitteilung der
MA IV verifizieren.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Entwurf des Rechnungsabschlusses der Stadt Innsbruck waren zum Stichtag
31.12.2021 die Sonstigen Beteiligungen des langfristigen Vermögens mit einem Betrag von gesamt rd. € 9,8 Mio. angeführt. Die Summe setzte sich im Wesentlichen
aus den Geschäftsanteilen der Stadt Innsbruck an der Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. sowie Rathaus Passage GmbH in
Höhe von 4,5 % bzw. 10,0 % des Stammkapitals zusammen. Des Weiteren waren
in dieser Position Beteiligungen an der Schlick 2000 Schizentrum AG (1,8920 % am
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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