Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.203

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Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Haushaltswesen und Controlling der
MA IV, den von ihr aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen. Im Haftungsnachweis
waren gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.
Die Fachdienststellte sagte im Anhörungsverfahren zu, den Haftungsnachweis entsprechend zu korrigieren.
Zur aktuellen Follow up – Einschau nahm die Kontrollabteilung Einsicht in den vom
Gemeinderat beschlossenen Rechnungsabschluss 2021. Dabei war feststellbar,
dass die Fachdienststelle die empfohlenen Korrekturen vorgenommen hat.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

6 Sonderprüfungen
6.1 Bericht über die Prüfung der Zuteilung von Räumen
an ressortführende StS-Mitglieder
74

Die Stadt Innsbruck hat mit Untermietvertrag vom 29.07.1999 mehrere Räumlichkeiten im Objekt der Liegenschaft Maria-Theresien-Straße 20 in Unterbestand genommen. Dabei wurden ihr die sich im ersten Obergeschoss des Haupthauses befindliche Büroeinheit, bestehend aus drei Räumen mit insgesamt 73,00 m² sowie
der dazugehörige Waschraum und das WC vermietet, ebenso die im ersten Stock,
im sogenannten „Nalter Stöckl“ untergebrachten vier Räumlichkeiten im Gesamtausmaß von 74,58 m². Mit Datum 22.11.2000 wurde ein Zusatz zum gegenständlichen Untermietvertrag abgeschlossen. Mietgegenstand war der sich außerhalb der
Räumlichkeiten im Haupthaus befindliche Gang mit einem Flächenausmaß von rd.
12,07 m².
Die angemieteten Räumlichkeiten im „Nalter Stöckl“ wurden zum Zeitpunkt der Prüfung von drei verschiedenen städtischen Fachdienststellen – dem Büro des Bürgermeisters, dem Amt für Personalwesen (Besoldung) und dem Amt für Allgemeine
Servicedienste – zum Teil (sehr) eingeschränkt als Archivräume genutzt.
Im Haupthaus wurde das der Maria-Theresien-Straße zugewandte Büro als Besprechungszimmer des Gemeinderatsklubs Christine Oppitz-Plörer – Für Innsbruck verwendet. Zudem wurde noch ein begrenzter Teil des anschließenden Raumes, die
Sanitäranlagen und die Küche im Rahmen von Klubbesprechungen genutzt. Der
hintere Bereich samt Gang machte zum Prüfungszeitpunkt einen unbesetzten bzw.
ungenutzten Eindruck.
Gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Untermietvertrages hat die Stadt Innsbruck zusätzlich zum Mietzins, den auf das Mietobjekt entfallenden Anteil an Betriebskosten und öffentlichen Abgaben zu bezahlen. Im Hinblick auf die Betriebskosten wurde vertraglich vereinbart, dass diese im Voraus jeweils bis zum 5. des
jeweiligen Monats auf ein vom Vermieter bekannt zu gebendes Konto zu begleichen
waren. Die damalige Höhe der Betriebskosten bzw. eine Betriebskostenpauschale
zur Deckung der Betriebskosten ist vertraglich nicht dokumentiert worden.
Den von der IISG erhaltenen Unterlagen zufolge hat die Stadtgemeinde Innsbruck
seit Jänner 2003 bis einschließlich September 2021 Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von monatlich brutto € 270,00 geleistet. Hiervon ausgenommen waren
die Monate August und Jänner der Jahre 2006 bzw. 2007, in denen jeweils keine

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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