Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.224

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Bezugnehmend auf die einzelnen Verwendungsgruppen ergaben sich folgende
rechnerische
Differenzen
(A:
- 9 DP,
B:
- 26 DP,
C:
- 29 DP,
D: - 15 DP, E: - 3 DP, Ki: - 7 DP, Musikschule: - 17 DP) im Bereich der Allgemeinen
Verwaltung. Im Handwerklichen Bereich ermittelte die Kontrollabteilung eine Differenz von 50 Dienstposten. Im Hinblick auf die einzelnen Entlohnungsgruppen waren
folgende Abweichungen (P1: - 11 DP, P2: - 9 DP, P3: - 21 DP und
P4: - 9 DP) festzumachen.
Des Weiteren war für die Kontrollabteilung auffällig, dass zufolge dem vom Amt für
Personalwesen aufbereitete Stellenplan eine nennenswerte Dienstpostenüberschreitung in der Größenordnung von rd. - 82,188 VZÄ (1.588,188 MA-Anteilen im
Vergleich zu 1.506 Dienstposten) auswies.
Bei Durchsicht des betreffenden Stellenplanes erkannte die Kontrollabteilung zudem, dass teils auch in einigen Verwendungsgruppen der Allgemeinen Verwaltung
und der handwerklichen Verwendung überplanmäßige Besetzungen, der MA-Anteil
ist höher als der Dienstposten-Anteil, vorlagen.
Beispielhaft angeführt seien die nachstehenden Dienstzweige mit den jeweils errechneten negativen Differenzen (VZÄ):
B
C
E
L2a
Orchester
P1
P3
P4

-10,258 VZÄ
-3,175 VZÄ
-16,839 VZÄ
-18,553 VZÄ
-0,250 VZÄ
-3,000 VZÄ
-5,500 VZÄ
-12,850 VZÄ

Darüber hinaus merkte die Kontrollabteilung an, dass von Seiten des Amtes für Personalwesen als zuständige Fachdienststelle im besagten Nachweis ein kumulierter
MA-Anteil ohne Zuweisung zu allfälligen Dienstposten in Höhe von 42,957 (VZÄ)
abgebildet wurde. Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass es sich überwiegend um die aggregierten MA-Anteile der „außerplanmäßigen Bediensteten“ handelte. Zu dieser Gruppe zählen u.a. Verwaltungspraktikanten, Lehrlinge oder Saisonarbeitskräfte. Diese Personen werden keinem Dienstposten zugeordnet.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen den ihrer Verantwortung
liegenden Nachweis (Stellenplan) für den Rechnungsabschlussentwurf 2021 auf
Plausibilität zu prüfen. Insbesondere die Anzahl der den einzelnen Verwendungsgruppen und Dienstklassen zugeordnete Dienstposten sowie die in Rede stehenden
auffallenden Dienstpostenüberschreitungen (Überbesetzungen). Gegebenenfalls ist
ein überarbeiteter, valider Stellenplan anzufertigen sowie künftig mehr Aufmerksamkeit bei der Erstellung des Nachweises (Stellenplan) zu legen.
Im Anhörungsverfahren sagte die Fachdienststelle zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.

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Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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