Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.232

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Mit der diesjährigen Follow up – Einschau wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt,
dass künftig dem Modell der „echten Überstundenpauschale“ jedenfalls der Vorzug
gegeben werde. Die von der „quasi all-in Vereinbarung“ betroffenen Dienstnehmer
werden künftig genaue Aufzeichnungen führen, damit der Deckungsprüfung nachgekommen werden könne.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Im Rahmen der Einschau der sondervertraglichen Regelungen bzw. der Verwendungszulagen wurde von der Kontrollabteilung beim Amt für Personalwesen eine
Auswertung zum Stichtag 01.03.2022 hinsichtlich der qualitativen Mehrleistungen
der Nebengebührenverordnung angefragt. Dies deshalb, da im Zuge der Prüfungsarbeiten auffallend war, dass der von der städtischen Nebengebührenverordnung
vorgegebene Maximalwert teilweise überschritten wurde.
In der städtischen Nebengebührenverordnung ist vorgesehen, dass Mehrleistungsvergütungen, die für Leistungen, welche über den vom Beamten aufgrund seiner
dienstrechtlichen Stellung zu erwartenden Wert seiner Arbeitsleistung (qualitative
Mehrleistungen) hinausgehen, zuerkannt werden, 15 v.H. des Monatsgehaltes des
Beamten nicht übersteigen dürfen. Diese Regelung ist gemäß dem I-VBG auch für
Vertragsbedienstete anzuwenden.
Eine Auswertung des Amtes für Personalwesens ergab, dass zum erwähnten Stichtag insgesamt 17 Vertragsbedienstete eine qualitative Mehrleistung über 15 v.H.
des aktuellen Schemabezuges erhielten.
Die Kontrollabteilung führte auf Grundlage des vorhandenen Datenmaterials des
Referates „Besoldung“ eine zusätzliche Auswertung durch, die auf die Mehrleistungen und dessen Bezugswert (Schemabezug) ausgerichtet war. Dieser Prüfschritt
ergab, dass im Jahr 2022 noch weitere Dienstnehmer (inkl. Beamte) eine qualitative
Mehrleistungsvergütung über 15 % des jeweiligen Schemabezuges ausbezahlt bekommen haben. Die Kontrollabteilung hat diese Auswertung dem Amt für Personalwesen zukommen lassen.
Im Zusammenhang mit den Mehrleistungen, die rechnerisch über 15 % des jeweiligen Schemabezuges der städtischen Bediensteten lagen, empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Personalwesen diese Fälle einer Einzelprüfung zu unterziehen
und eine Regelung anzustreben, die den Vorgaben der städtischen Nebengebührenverordnung entspricht.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass eine entsprechende Evaluation durchgeführt werde.
In der diesjährigen Follow up – Einschau wurde bezüglich der Empfehlung eine zügige Überarbeitung der Nebengebührenverordnung (inkl. der Höhe der Mehrleistungsvergütung) in Aussicht gestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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