Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.239
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Textziffer
Durch die obgenannte Vereinnahmung der im Jahr 2015 beantragen Förderungen
für „thermische Gebäudesanierung“ und für „Neubau in energieeffizienter Bauweise“
verringert sich nach Dafürhalten der Kontrollabteilung auch der anteilige Finanzierungsbeitrag des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck in demselben Ausmaß von
je € 43.598,00.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme teilte die IIG KG mit, dass der vereinnahmte Förderungsbetrag von € 87.196,00 dem Mietzinsreservekonto des betreffenden IIG KG Objektes gutgeschrieben wurde und für die Instandhaltung verwendet werde.
Im Rahmen der laufenden Follow up – Einschau informierte die IIG KG darüber,
dass nach Abwägung der Fakten und dargelegten Argumentationen die KPC-Förderung bei den Finanzierungsbeträgen von Stadt Innsbruck und Land Tirol berücksichtigt werden. Die Stadt Innsbruck hat Anfang des Jahres 2022 die diesbezüglich
KPC-Förderung im Ausmaß von € 87.196,00 vereinnahmt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Das Land Tirol hat im Gegensatz dazu für das prüfungsrelevante Projekt Kletterzentrum Innsbruck begrenzte Geldmittel in Höhe von € 4.147.000,00 ausbezahlt. In
Anbetracht des obigen von der Kontrollabteilung ermittelten Finanzierungsbeitrages
resultiert daraus eine erhebliche Nachzahlung des Landes Tirol in Höhe von
€ 637.355,08.
Wie bereits im Bericht ausführlich beschrieben, wurden die erwähnten Landesförderungen entgegen den Bestimmungen des Fördervertrages vom städtischen Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV abgerufen und im städtischen
AO-Haushalt vereinnahmt. Die Kontrollabteilung merkt hierzu an, dass die Fachdienststelle der MA IV zur Anforderung der vertraglichen Förderbeiträge des Landes
Tirol jedes Mal die Höhe der zu einem bestimmten Stichtag abgerechneten Baukosten, abhängig vom Baufortschritt, von der zuständigen Bauherrin IIG KG abzufragen
hatte.
Nachvollziehbare Gründe für das Abgehen vom vertraglich festgelegten Auszahlungsprozedere der Förderleistungen – Förderungsbeiträge sind schriftlich durch die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (als Förderungsnehmerin) anzufordern und
einzig auf ein auf die IIG KG lautendes Bankkonto gutzuschreiben – waren für die
Kontrollabteilung aus den umfassend übermittelten Unterlagen nicht ersichtlich.
Weitere eingehende Erhebungen der Kontrollabteilung zeigten, dass eine diesbezügliche Nachforderung des offenen Finanzierungsanteils des Landes Tirol für das
betreffende Förderprojekt Kletterzentrum Innsbruck weder von der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (als zuständige Förderungsnehmerin) noch von der städtischen Fachdienststelle der MA IV bis dato erfolgte.
Der Vollständigkeit halber weist die Kontrollabteilung darauf hin, dass die IIG KG am
13.12.2017, einen Monat nach Endabrechnung des in Rede stehenden Bauprojektes, das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV mittels Mail ersuchte,
die restlichen noch ausständigen Fördermittel des Landes Tirol anzufordern.
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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