Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.240

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Nach Ansicht der Kontrollabteilung hat die IIG KG in ihrer Funktion als Bauherrin
dieses Bauprojektes Kletterzentrum Innsbruck neben einer ordnungsgemäßen Bauabwicklung auch die diesbezügliche Finanzierung im Sinne der hierfür abgeschlossenen Förderverträge mit den drei Fördergebern (Bund, Land Tirol und Stadt Innsbruck) sicherzustellen und nachzukommen. Im Allgemeinen trägt die Bauherrin
sämtliche Projektrisiken. Die Kontrollabteilung verkennt aber auch die haushaltsrechtliche Verantwortung der zuständigen städtischen Fachdienststelle (Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft) nicht, die für eine ordnungsmäße Budgeterstellung,
-abwicklung und -kontrolle des vom Gemeinderat beschlossenen Finanzierungsanteiles der Stadt Innsbruck zu sorgen hat.
Abschließend wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass in der Vergangenheit Bauprojekte der städtischen Immobilientochter IIG KG zur Gänze vorzugsweise über
den städtischen Haushalt abgewickelt wurden. Auch das geprüfte Bauprojekt Kletterzentrum Innsbruck wurde wie bereits eingehend dargelegt ebenfalls im städtischen Haushalt in seiner Gesamtheit budgetiert und finanziell abgewickelt. Wenngleich die Anforderung und Auszahlung der Fördergelder des Landes Tirol entgegen
der vertraglichen Bestimmungen des Fördervertrages alternierend durch das Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft erfolgte, wurden von Seiten des Landes Tirol
mehrere Teilbeträge bereitwillig an die Stadt Innsbruck überwiesen. In Anerkennung
des Umstandes, dass die IIG KG nach Erstellung der Endabrechnung des Förderobjektes Kletterzentrum Innsbruck die städtische Fachdienststelle erinnerte, die restlichen Fördermittel abzurufen, empfahl die Kontrollabteilung aus formalrechtlichen
Gründen der IIG KG als Förderungsnehmerin und der Fachdienststelle der MA IV
als zentrale Haushaltsüberwachungsstelle gleichberechtigt, den vorstehenden aufgezeigten Sachverhalt, allen voran die (Förder-)Zahlungen der einzelnen Projektpartner, gemäß den Bestimmungen der abgeschlossenen Förderverträge sowie der
Beschlüsse der Organe des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck auf deren Höhe
zu prüfen. Gegebenenfalls ist eine umgehende Auszahlung des ermittelten, geprüften und noch ausständigen Förderbetrages beim Land Tirol zu erwirken.
Im Anhörungsverfahren informierte die IIG KG darüber, dass die restlichen Finanzmittel des Landes Tirol € 680.953,07 betragen.
Die städtische Fachdienststelle teilte in ihrer dazu abgegebenen Stellungnahme mit,
dass mit dem Förderungsgeber Land Tirol Kontakt aufgenommen wurde, um eine
diesbezügliche Nachzahlung des von der IIG KG ermittelten und geprüften ausständigen Förderbetrages des Landes Tirol zu erwirken.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2022 wurde von Seiten der städtischen Fachdienststelle der Nachweis erbracht, aus welchem der von der Kontrollabteilung ermittelte Finanzierungsbeitrag des Landes Tirol in Höhe von € 637.355,08 für das
Förderprojekt „Kletterzentrum Innsbruck“ als Nachzahlung ersichtlich ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Auf Basis des Pariser Klimaschutzabkommens sowie der Ziele des Innsbrucker
Energieentwicklungsplanes, der e5 Gemeinden und Tirol 2050 werden von der IIG
KG über den Mindeststandard der gesetzlichen Bauvorschriften Neu- und Zubauten
sowie Sanierungen im Sinne einer baulichen Nachhaltigkeit geplant und umgesetzt.
Auch für dieses Bauvorhaben „WUB Kletterzentrum - Skate-/Leichtathletikhalle“ hat
die IIG KG eine Umweltförderung bezüglich Thermische Gebäudesanierung bei der

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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