Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.342

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Frage 6:

AnrainerInnen haben am 21.02.2023 bei der IVB (Leitstelle und Kundenservice) angerufen, um sich darüber zu informieren, ob die Linie F Richtung Kaplanstraße demnächst eingestellt wird. Die freundlichen MitarbeiterInnen konnten keine Auskunft
diesbezüglich geben. Warum informiert die Geschäftsleitung bzw. die Betriebsleitung die MitarbeiterInnen diesbezüglich nicht frühzeitig?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 7:

Gab es seitens des Bürgermeisters bzw. der ressortverantwortlichen Stadträtin Gespräche mit den Innsbrucker Verkehrsbetrieben, dem Verkehrsverbund bzw. der
Gemeinde Rum etc. mit dem Ziel, dass die Linie F Richtung Neu-Rum Kaplanstraße weiterhin verkehrt?

Antwort:

Gespräche mit der IVB finden laufend statt. Ein Gespräch mit dem Bürgermeister von Rum wurde im Rahmen der Eröffnung der Linie 5 geführt.

Frage 8:

Wenn ja, welche Gespräche gab es mit wem und wer war bei diesen Gesprächen
entscheidend anwesend?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 7.

Frage 9:

Wenn ja zu welchem Ergebnis ist man gekommen bzw. wurde eine dauerhafte Finanzierung der Linie F Richtung Kaplanstraße in Erwägung gezogen bzw. an wen
scheiterte die gegenständliche Finanzierung?

Antwort:

Die Gespräche dazu dauern noch an.

Frage 10:

Wenn nein, warum fanden keine dementsprechenden Gespräche statt?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 7.

Frage 11:

Gab es seit 2019 dementsprechende Bürgerbeteiligungsprozesse, um zu hinterfragen, ob die betroffenen AnrainerInnen im Olympischen Dorf, welche von der Linie
F Richtung Kaplanstraße anbindungstechnisch profitieren, eine dauerhafte Streckenführung der Linie F wie Richtung Neu-Rum Kaplanstraße wünschen?

Antwort:

Nein, das ist offenkundig und wird auch von der ÖV-Stabstelle so gesehen.

Frage 12:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 11.

Frage 13:

Gibt es einen Vertrag zwischen der Stadt Innsbruck, des Verkehrsverbund Tirol
(VVT) und der Gemeinde Rum bzw. eventuell auch mit der IVB, welcher eindeutig

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