Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.353
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ein Vertragsabschluss erzielt werden kann. Für die Einreichung bei der Wasserrechtsbehörde muss eine abgeschlossene vertragliche Reglung mit Kongregation und Sanatorium sowie auch mit der Republik Österreich - öffentliches Wassergut vorliegen.
Frage 6:
Welche Planänderungen haben sich auf Grund der Gespräche seit dem Beschluss
2020 ergeben?
Antwort:
Entsprechend den in Antwort zu Frage 1 angeführten Besprechungspunkten
wurden insgesamt 5 Varianten mit jeweiligen Untervarianten ausgearbeitet.
Diese Varianten waren Teil der Gespräche.
Frage 7:
Stellen die Partner des Letter of lntent - Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul in Innsbruck, Provinz Innsbruck sowie Sanatorium Kettenbrücke der Barmherzigen Schwestern GmbH aktuell neue bzw. andere
Forderungen in Bezug auf das Grundstück bzw. einen Kaufpreis oder Pachtzins?
Antwort:
Nein.
Frage 8:
Wenn ja, welche? Falls es um Grundstückskäufe geht, bitte um so konkrete Angaben wie möglich.
Antwort:
-
Frage 9:
Wie sieht die weitere Vorgehensweise aus? Was ist geplant?
Antwort:
Wie in Antwort zu Frage 2 angeführt, ist derzeit die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, mit der Ausarbeitung eines Vertragsentwurfes befasst.
Die zu treffende vertragliche Regelung betrifft nicht nur die Grundeinlöse,
sondern - weil damit untrennbar verbunden - auch die Bedingungen hinsichtlich der Übernahme des Hochwasserschutzes durch die Stadt Innsbruck, der
näheren Ausgestaltung des Geh- und Radweges und der Grün-/Aufenthaltsflächen, Errichtung von baulichen Abtrennungen/Einzäunungen sowie weiterer Bedingungen (wie etwa die Errichtung eines privaten Begleitweges als Ersatz für den bestehenden, durch den Geh-und Radweg "verdrängten" privaten Geh- und Wirtschaftsweg).
Im Anschluss werden auf Basis dieses Vertragsentwurfes die weiteren Verhandlungen mit den Barmherzigen Schwestern und dem Sanatorium betreffend alle (vertraglichen) Details geführt.
Miteinzubeziehen ist dabei auch die Republik Österreich - öffentliches Wassergut (vertreten durch das Land Tirol), weil diese einerseits ebenfalls Eigentümerin von für das Projekt beanspruchten Grundflächen und andererseits
Berechtigte aus der auf den betroffenen Grundstücken der Kongregation und
Sanatorium grundbücherlich lastenden Reallast der "Einhaltung der Innarche" ist.
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