Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.355
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(zu Punkt 53.9)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Email
Ort, Datum
INNS"
BRUCI<
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 28.02.2023
Städtische Pflichtschulen, indexierte Einkommensgrenzen für Ermäßigungen bei der
schulischen Nachmittagsbetreuung, Berechnung; Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/21/2023;
ANFRAGE von GRin Mag.a Klingler-Newesely (NEOS) vom 23.02.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Mag.a Klingler-Newesely hat am 23.02.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Anfrage Maglbk/54511/GfGR-AF/4/2023 und
habe dazu folgende Nachfrage betreffend folgende Antwort:
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"Frage 3:
Wie lässt sich die Umstellung auf die neue Tarifberechnung der Betreuungsbeiträge mit dem gegebenen Verrechnungssystem seit Schulbeginn
durchführen?
Antwort:
Die Änderung der Einkommensgrenzen wird nicht in der Kinderverwaltungssoftware erfasst."
Frage 1:
Wenn die Änderung der Einkommensgrenzen in der Kinderverwaltungssoftware
nicht erfasst wird, wo wird diese dann erfasst?
Antwort:
Die Einkommensgrenzen werden ausschließlich bei der Berechnung der Ermäßigungsansuchen benötigt. Die Berechnung erfolgt nicht über die Kinderverwaltungssoftware.
Frage 2:
Wie oder an welcher Stelle kann diese mehrteilige Abrechnung seit Schulbeginn
gelingen, indem die Betreuungsbeiträge nach indexierten Einkommensgrenzen ermäßigt und die Essensbeiträge ungestaffelt verrechnet werden?
Antwort:
Für die Betreuungs- und Essensbeiträge gelten dieselben Einkommensgrenzen, um eine Ermäßigung zu erhalten.
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