Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.382

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 54.1)



1
Stadtmagistrat Innsbruck

StR Rudi Federspiel
1. Vbgm . Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst

GRin Deborah Gregoire

eingelangt am

GRin Astrid Denz

, .2 3. März 2023

.

(., C6~-A F i:2 li /"7tJ 2 j

GRin Beatrix Klaus

Geschäftsstelle für Gemeinderal und"Sfadtsenat

Innsbruck, am 22.03.2023

Anfrage
betreffend die Subventionsordnung
Die Subventionsordnung der Stadt Innsbruck regelt die formalen Kriterien für
Förderungsansuchen sowie die Erfordernisse für deren Einbringung. Aufgrund der Änderung
des Online-Formulars - durch das Hochladen von Ausweisdokumenten wurde die gemäß§ 4
Abs 2 vorgesehene Unterfertigung in digitaler Form oder durch hochladen der Unterschrift
ersetzt - haben sich Fragen zur Erledigung und Einbringung ergeben .
Diesbezüglich ergehen an den Bürgermeister folgende Fragen:
1. Welche Möglichkeiten der Einbringung von Förderansuchen bestehen für den
Antragsteller?
2. Ist eine Unterfertigung in schriftlicher Form durch entweder die „Digitale Signatur" oder
persönliche Unterschriftsleistung vorgesehen?
3. Seit wann wird mittels Online-Formular der in Punkt „Unterschrift(en) Antragsteller:ln"
genannte Upload von Ausweisdokumenten als Ersatz für die Unterfertigung gemäß §
4 Abs 2 der Subventionsordnung akzeptiert (siehe angefügtes Bild)?
Für ein gültiges Subventionsansuchen ist es notwendig das Bild/den Scan eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises
(Pass , Personalausweis oder Führerschein) der vertretungsbefugten Person(en) (z.B . bei juristischen Personen lt.
Firmenbuch oder Vereinsregisterauszug) beizulegen. Der Upload ersetzt die eigenhändige Unterschrift!

4. Wer hat das Online-Formular diesbezüglich abgeändert (bezogen auf den Upload von
gültigen, amtlichen Lichtbildausweisen)?
5. Wann wurde diese in Frage 4 genannte Änderung durchgeführt?
6. Von wem wurde die in Frage 4 genannte Änderung angeordnet?
7. Wurden vor der Änderung im Online-Formular rechtliche Abklärungen magistratsintern
eingeleitet?
a. Wenn ja, welches Amt oder Abteilung wurde juristisch zur Änderung befragt?
b. Wenn nein, warum nicht?
8. Wurde die für das Magistat zuständige Datenschutzbeauftragte über die Änderung im
Online-Formular in Kenntnis gesetzt?
a. Wenn ja, wie lautete die Stellungnahme?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Hat es seitens der Datenschutzbeauftragten Bedenken hinsichtlich der
Vorgehensweise bzw Äbänderung im Online-Formular gegeben?