Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.395
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 54.7)
GEMEINDERATSFRAKTION
DIE UNBESTECHLICHEN
GERECHTESINNSBRUCK
www gerech es mns ruck
Rathaus- Maria-Theres1en-Straße 18 1A-6020 Innsbruck
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
,
.. ,or-~
L 3. Marz_
~~-J
_
~ f-A r-/~ of·Zo·7 3
[. t
Innsbruck, am 23.03.2023
Geschäftss1elle für Gemeinderal und S!ad!senal
ANFRAGE
bzgl. der Gehsteigdurchziehung - Michael-Gaismair-Straße
Begründung:
In der Anfragebeantwortung Schulcampus Wilten, Verbesserung der Verkehrssicherheit; Zahl
Maglbk/54511/GfGR-AF/7/2023; ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 25.01.2023 teilt
der Bürgermeister mit:
Frage 1: Warum wurde beim Schulcampus Wilten nach dem Umbau kein Zebrastreifen in der
Michael-Gaismair-Straße weder auf der Ostseite noch auf der Westseite errichtet?
An"lwort: Am westlichen Beginn der Michael-Gaismair-Straße Ost (unmittelbar östlich der
Kreuzung mit der Leopoldstraße) und auch östlich des Schulcampus im Bereich des Edith-SteinWeges wurden jeweils eine Gehsteigdurchziehung errichtet. Bei einer Gehsteigdurchziehung
handelt es sich um einen Gehsteig. Die Randsteine sind so verlegt, dass der Gehsteig inklusive
Gehsteigdurchziehung klar erkennbar ist und die Fußgängerinnen niveaugleich die Straße
queren. Fußgängerinnen befinden sich bei der Querung der Michael-Gaismair-Straße in diesem
Bereich auf einem Gehsteig und genießen absoluten und uneingeschränkten Von-ang gegenüber
dem übrigen Verkehr. Auf einem Gehsteig können keine Schutzwege verordnet werden.
Im Leitfaden - Verkehrssicherer Gestaltung des Schulumfeldes der Niederösterreichischen Landesregierung wird eine "Gehsteigdurchziehungff wie folgt definiert:
5.4 FAHRBAHNANHEBUNG (GEHSTEIGDURCHZIEHUNG) Bei einer Fahrbahnanhebung oder Gehsteigdurchziehung wird die Fahrbahn an einer wichtigen
Querungsstelle oder an einer Straßenkreuzung auf Gehsteigniveau angehoben.
5.5 Kosten: Die Kosten für die Errichtung einer Fahrbahnanhebung können mit€ 75,-/m 2
bis€ 100,-/m2 angegeben werden.
1. Erfüllt
die Gehsteigdurchziehung aus der Rechtsansicht des Bürgermeister
(ressortzuständig für Straßen- und Verkehrsrecht) tatsächlich den gesetzlichen Anforderungen eines Gehsteiges?
2. Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Warum musste diese sogenannte Gehsteigdurchziehung überhaupt gepflastert werden?
(Gesamtkosten 130.000 Euro lt. Anfragebeantwortung)