Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.397

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(zu Punkt 54.8)

GEMEINDERATSFRAKTION
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GERECHTESINNSBRUCK

BESTECHLICHE

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Rathaus- Maria-Theres1en -Straße 18 1A-6020 Innsbruck

Stadtmagistrat Innsbruck
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Geschäftss!elle für Gemein erat und Stadtsenai

Innsbruck, am 23.03.2023

ANFRAGE
bzgl. Vertragsverlängerung - untentgeltliche Grundstücksüberlassung an den Kulturverein
Vogelweide im Waltherpark.

Begründung:
Der erste Vertrag bzgl. der untentgeltlichen Grundstücksüberlassung an den Kulturverein Vogelweide datiert lt. einer Anfragebeantwortung des Bürgermeisters mit 04.03.2016. Im Zuge der erstmaligen Überlassung wurde der Stadtsenat nicht befasst. Der Vertrag wurde auf den Beschluss
des Stadtsenates vom 24.02.2010 gestützt, wonach der Referent bzw. die Referentin der Mag.Abt. 1, Liegenschaftsangelegenheiten, zur Unterfertigung der Vereinbarung ohne gesonderte Befassung des Stadtsenates ermächtigt war. Der Vertrag wurde für die Dauer vom 01.04.2016 bis
31 .03.2018 abgeschlossen.

Der Kulturverein Vogelweide hat am 13.12.2017 um Verlängerung angesucht. Die Verlängerung
wurde für den Zeitraum 01 .04.2018 bis 31.03.2020 vereinbart. Am 16.01 .2020 hat der Kulturverein
Vogelweide um neuerliche Verlängerung angesucht, die für die Dauer vom 01 .04.2020 bis
31.03.2022 vereinbart wurde. Die Vertragsverlängerung wurde vom Stadtsenat am 10.10.2018
beschlossen. Der Beschluss nimmt auch auf nachfolgende Vertragsverlängerungen Bezug und
bestätigt die Unentgeltlichkeit.

1. Wann hat der Kulturverein Vogelweide um Verlängerung des Vertrages angesucht, damit
selbige auch noch zum jetzigen Zeitpunkt (März 2023)aufrecht ist? (Datum)
2. Wann hat der Stadtsenat beschlossen, dass der Vertrag nach Ablauf 31.03.2022 neuerlich
verlängert wird, und für welchen Zeitraum?
3. Aufgrund welcher Rechtgrundlage können der Stadtsenat bzw. die Stadt Innsbruck
generell
eine Grundstücksfläche in einer städtischen Parkanlage einem Verein
unentgeltlich über Jahre hinweg überlassen?
4.

Haben auch andere Vereine demnach nach dem "Gleichheitsgrundsatz" somit ebenso
einen Rechtsanspruch auf die unentgeltliche Überlassung einer Grundstücksfläche in
einem städtischen Park durch die Stadt Innsbruck?

s. Wieviel Quadratmeter Grund wurden dem Verein Vogelweide von der Stadt Innsbruck im
Waltherpark kostenlos überlassen?
6. Warum wurde das Grundstück, welches dem Kulturverein Vogelweide unentgeltlich

überlassen wurde nicht vor Ort markiert, um vor Ort zu sehen, für welches konkrete
Grundstück der Kulturverein für die tägliche Reinigung zuständig bzw. verantwortlich ist?