Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf

- S.404

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(zu Punkt 55.2)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

2 3, März 2023

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Geschäftsslelle für Gemeinderal und !adtsenat

Mobil-Telefon: +43 660 277 13 14
E-Mail: dejan .lukovic@gruene.at

Dejan Lukovic, BA MA MA
Klubobmann der Innsbrucker Grünen

Innsbruck, 23.03.2023

ANTRAG
Wiedereinführung einer städtischen Mietzinsbeihilfe ab dem ersten Tag der
Hauptwohnsitzmeldung
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen Dienststellen der Stadt Innsbruck werden damit beauftragt, ein Modell für die
Wiedereinführung einer städtischen Mietzinsbeihilfe ab dem ersten Tag der Hauptwohnsitzmeldung
auszuarbeiten, die solange nur von städtischer Seite - jedoch maximal für zwei Jahre - ausbezahlt wird,
bis die Bezieher:innen theoretisch in die gemeinsame Mietzinsbeihilfe von Stadt und Land fallen würden.
Die städtische Mietzinsbeihilfe in den ersten zwei Jahren ab der erstmaligen Hauptwohnsitzmeldung
muss dabei so gestaltet sein, dass in Summe ein positives Delta zwischen der jährlich ausbezahlen
Mietzinsbeihilfe pro Person und den der Stadt zusätzlich zugewiesenen Bundesmittel jährlich pro
Hauptwohnsitzmeldung entsteht.

Begründung:
Wie schon in mehreren Anträgen der Innsbrucker Grünen ausgeführt, ergibt es weder für die Stadt noch
für die Bewohner:innen Innsbrucks einen Sinn, den Bezug der Mietzinsbeihilfe mit einer Wartefrist zu
versehen. Die Stadt verliert seit der Einführung dieser Wartefrist immer mehr Hauptwohnsitzmeldungen
trotz steigender Einwohner:innenzahl, die Mietpreise haben sich seit der Einführung auch nicht nach
unten entwickelt und einzig die finanzielle Lage der Innsbrucker:innen wurde dadurch verschlechtert gerade für schon prekär lebende Menschen immens. Aktuell kommen nun auch noch die Energie- und
Teuerungskrise hinzu, die die Lebenskosten immer weiter nach oben treiben.
Einzig ergibt die Wartefrist aus parteipolitischen Gründen vermeintlich Sinn, wenn Student:innen
systemisch von der Gemeinderatswahl ausgeschlossen werden soll. Dass eine solche Motivation
vorherrscht, weshalb man sich gegen die Abschaffung der Wartefrist ausspricht, wurde von politischen
Vertreter:innen in vergangenen Debatten zu ähnlich gelagerten Anträgen offen zugegeben.
Dies stellt unserer Meinung nach einen finanziellen und einen demokratiepolitischen Skandal: Es wird
eine finanzielle Schlechterstellung der Stadt und ihrer Bewohner:innen in Kauf genommen wird, damit
eine Gruppe an Wähler:innen systemisch von Wahlen abgehalten werden soll.

Bedeckung:
Bedeckung über Nachtragskredit.

Dejan Lukovic, BA MA MA

Die Innsbrucker Grünen • Maria-Theresien-St raße 18/ 1 • 6020 Innsbruck• +43 512 53 60 1330