Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Protokoll.pdf
- S.438
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(zu Punkt 55.16)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
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Innsbruck, 23 .03.2023
Prüfantrag
Betreff: Erweiterung der juristischen Kompetenzen des Kontrollamts zur Überprüfung der
finanziellen Gebarung der im Gemeinderat vertretenen wahlwerbenden Gruppen
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die fachzuständigen Dienststellen des Stadtmagistrats werden damit beauftragt zu prüfen, ob und wie
eine Erweiterung der Kompetenzen des Kontrollamts in Zusammenhang mit den rechtlichen
Rahmenbedingungen zur Überprüfung der finanziellen Gebarung der im Gemeinderat vertretenen
wahlwerbenden Parteien/Gruppen möglich ist.
Dem Gemeinderat ist bis zum 01 .06.2023 zur weiteren Beratung ein Bericht vorzulegen.
Begründung:
Aktuell sind die im Gemeinderat vertretenen wahlwerbenden Parteien/Gruppen weder verpflichtet die
Einnahmen, mit Ausnahme des Spendennachweises, noch die Ausgaben zu veröffentlichen .
Ein Umstand, der für uns so nicht verständlich ist, da gläserne Parteikassen eigentlich schon lange
Praxis sein sollten , um auch Bürger:innen eine Beurteilung der Finanzierung von wahlwerbenden
Parteien/Gruppen zu ermöglichen . Ein Umstand, der noch unverständlicher wird , wenn man bedenkt,
dass die lnnsbrucker wahlwerbenden Parteien/Gruppen im Gemeinderat seit Beginn der aktuellen
Periode jährlich mehr als eine Millionen Euro an Steuergeldern erhielten .
In Anbetracht dieser Summen, die von der öffentlichen Hand an die wahlwerbenden Parteien/Gruppen
im lnnsbrucker Gemeinderat ausgezahlt werden , erscheint es nur berechtigt, die Verwendung dieser
Mittel von städtischer Seite kontrollieren zu können , wobei hier das weisungsfreie Kontrollamt als
gee ignete Stelle für die Prüfung der finanziellen Gebarungen erscheint.
Bedeckung:
Ein Bedeckungsvorschlag ist nicht von Nöten, da die Prüfung als auch Erarbeitung des Vorschlags im
Haus über die bestehenden Ressourcen erledigt werden kann .
Dejan Lukovic, BA MA MA
Die lnnsbrucker Grünen. Maria-Theresien-Straße 18/1 . 6020 Innsbruck