Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-04-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

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schuss in der Höhe der Mindereinnahmen, welche in der vorliegenden
Tabelle angeführt werden.

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 5 . 0 4 . 2 0 2 3

1.

3.

IV 3591/2023
Vorlage des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2022

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, für die Bedeckung 2023 Sorge
zu tragen und für 2024 die nötigen Vorkehrungen im Voranschlag 2024 zu
treffen.

Mag. Krackl, eigenhändig

Beschluss (einstimmig):
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2022 gemäß Bericht der Mag.-Abt. IV,
Rechnungswesen, vom 03.04.2023, wird
dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
2.

Ehrung der Stadt Innsbruck

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
3.

IV 5416/2023
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG, schrittweise Anpassung
der Richtwertmieten zur Dämpfung der Inflationsanpassung

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GERECHT, 1 Stimme; gegen FI,
GR Wanker und GRin Dr.in Winkel, 9 Stimmen):
Vorstehender Abänderungsantrag von
GR Mag. Krackl wird dem Inhalt nach abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss:
Antrag des Stadtsenates vom 12.04.2023:
1.

Abänderungsantrag von GR Mag. Krackl:
1.

Herr Bürgermeister als Eigentümervertreter erteilt der lnnsbrucker Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) den Auftrag, die seit 01.04.2023
mögliche Erhöhung der "IIG Richtwertmieten" von € 6,34/m2 auf € 6,88/m2
sowie der durchschnittlichen restlichen
Richtwertmieten von € 5,57/m2 auf
€ 6,05/m2 im nachstehenden Ausmaß
und gemäß dem folgende Modelle
schrittweise vorzunehmen:
Die Erhöhung der "IIG-Richtwertmieten" und der durchschnittlichen restlichen Richtwertmieten erfolgt in zwei
Schritten jeweils zum 01.09., wobei im
Jahr 2023 eine Erhöhung um 4 % und
im Jahr 2024 eine Erhöhung um 4,4 %
erfolgt.

2.

Die Stadt Innsbruck gewährt der IIG zur
Stärkung der Liquidität im Juli 2023 und
2024, jeweils einen Gesellschafterzu-

GR-Sitzung 25.04.2023

Herr Bürgermeister als Eigentümervertreter erteilt der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) den Auftrag, die
seit 01.04.2023 mögliche Erhöhung der
"IIG-Richtwertmieten" von € 6,34/m2 auf
€ 6,88/m2 sowie der durchschnittlichen
restlichen Richtwertmieten von
€ 5,57/m2 auf € 6,05/m2 im nachstehenden Ausmaß und gemäß einem der
beiden folgenden Modelle schrittweise
vorzunehmen:
a) Modell 1 (bei Stimmenthaltung
von GERECHT, 1 Stimme; gegen
FI, GR Wanker und GRin Dr.in Winkel, 9 Stimmen): abgelehnt
Die Erhöhung der "IIG-Richtwertmieten" und der durchschnittlichen
restlichen Richtwertmieten erfolgt in
zwei Schritten jeweils zum 01.09.,
wobei im Jahr 2023 eine Erhöhung
um 4 % und im Jahr 2024 eine Erhöhung um 4,4 % erfolgt.

oder
b) Modell 2 (bei Stimmenthaltung
vom GERECHT, 1 Stimme; gegen
FI, NEOS, GRin Dr.in Winkel und
GR Wanker, 11 Stimmen): angenommen