Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-04-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.2
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Die Erhöhung der "IIG-Richtwertmieten" und der durchschnittlichen
restlichen Richtwertmieten erfolgt in
drei Schritten jeweils zum 01.05.,
wobei in den Jahren 2023, 2024
und 2025 jeweils eine Erhöhung um
2 % erfolgt.
Somit wird der Empfehlung des Stadtsenates vom 12.04.2023 für Modell 2 entsprochen.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GERECHT, 1 Stimme; gegen FI,
NEOS, GR Wanker und GRin Dr.in Winkel,
11 Stimmen):
2.
Die Stadt Innsbruck gewährt der IIG zur
Stärkung der Liquidität im Juli 2023 und
2024, sowie gegebenenfalls auch 2025
(bei Beschlussfassung des Modells 2),
jeweils einen Gesellschafterzuschuss
in Höhe der Hälfte der jeweiligen Mindereinnahmen, welche in der vorliegenden Tabelle angeführt werden.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GERECHT, 1 Stimme; gegen FI,
NEOS, GR Wanker und GRin Dr.in Winkel,
11 Stimmen):
3.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, für die Bedeckung 2023 Sorge
zu tragen und für 2024 (2025) die nötigen Vorkehrungen im Voranschlag
2024 (2025) zu treffen.
Ergänzungsantrag von GR Buchacher:
Analog zu den Beschlüssen der Bundesregierung zur Mietpreisbremse und dem
Wohnpaket des Landes Tirol gewährt die
Stadt Innsbruck darüber hinaus allen BürgerInnen, die eine Mietzins- oder Wohnbeihilfe
beziehen, einen einmaligen Zuschuss.
Der Bürgermeister wird beauftragt in Abstimmung mit der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag inklusive notwendiger budgetärer
Bedeckung vorzulegen.
Buchacher, Heisz, Mag.a Mayr und
Mag. Plach, alle eigenhändig
GR-Sitzung 25.04.2023
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GERECHT, 1 Stimme; gegen NEOS,
2 Stimmen):
Vorstehender Ergänzungsantrag von
GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Ergänzungsantrag von StRin Mag.a Oppitz-Plörer:
1.
Die finanziellen Aufwendungen zur Bewältigung der vom Gemeinderat beschlossenen Mietpreisdämpfung bei
Teilen der IIG Richtwertmietwohnungen
(durch die daraus entstehenden Mindereinnahmen) werden zur Gänze von
der Stadt Innsbruck über regelmäßige
Gesellschafterzuschüsse dauerhaft abgedeckt. Dafür ist seitens der Stadt
eine jährliche budgetäre Vorsorge im
städtischen Budget zu treffen.
2.
Herr Bürgermeister wird aufgefordert,
umgehend in Verhandlungen mit Bund
und Land zu treten, um eine unterstützende Finanzierung dieser Maßnahme
sicherzustellen. Über den Verhandlungsstand ist dem Gemeinderat bis
30.06.2023 zu berichten.
Mag.a Oppitz-Plörer, Kaufmann,
Mag. Krackl, Ringler, BA, Springer,
Mag. Stoll und Wallasch, eigenhändig
Beschluss (bei Stimmenthaltung von GERECHT, 1 Stimme; einstimmig):
Vorstehender Ergänzungsantrag von StRin
Mag.a Oppitz-Plörer und MitunterzeichnerInnen wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Ergänzungsantrag von StRin Mag.a Oppitz-Plörer:
1.
Die Stadt Innsbruck unterstützt ergänzend zur beschlossenen Mietpreisdämpfung bei Richtwertmietwohnungen
der IIG zusätzlich alle MieterInnen einer Wohnung im Stadtgebiet von Innsbruck, sofern diese als Hauptwohnsitz
genutzt wird und im Zeitraum vom
01.01.2023 bis 31.03.2023 nachweisbar eine Anpassung des Mietzinses