Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-04-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.3

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023-04-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-3-

(Kaltmiete) im Ausmaß von über 4 %
erfolgt ist bzw. vorgeschrieben wurde.
2.

3.

4.

Sofern im genannten Zeitraum eine
entspreche Erhöhung erfolgte, ist der
über die 4 % hinausgehende Erhöhungsbetrag den MieterInnen auf Antrag zu ersetzen und monatlich zu gewähren. Mit der Abwicklung der Auszahlung des Zuschusses wird der Bürgermeister der Stadt Innsbruck beauftragt, der hierfür die Dienststellen des
Stadtmagistrats heranzuziehen hat.
Für die Abgeltung dieser Erhöhungen
wird ein Volumen von vorerst € 4 Mio.
jährlich vorgesehen. Sofern die Mehrausgaben nicht durch Zuschüsse des
Bundes oder Landes kompensiert werden können, erfolgt die Bedeckung
über Mehreinnahmen aus den Abgabenertragsanteilen und/oder Kommunalsteueranteilen.
Herr Bürgermeister wird aufgefordert,
umgehend in Verhandlungen mit dem
Bund und Land zu treten, um die teilweise Finanzierung dieser Maßnahme
sicherzustellen. Über den Verhandlungsstand ist dem Gemeinderat bis
30.06.2023 zu berichten.

Mag.a Oppitz-Plörer, Kaufmann,
Mag. Krackl, Ringler, BA, Springer,
Mag. Stoll und Wallasch, alle eigenhändig

Die Vorlage muss Eingang in die fraktionellen Verhandlungen zur Budgeterstellung 2024 finden und soll deshalb zeitnah allerspätestens für die Beratung und Beschlussfassung in der letzten Stadtsenatssitzung vor der Sommerpause 2023 - vorliegen. Das Modell soll Optionen aufzeigen,
wie Mieterinnen und Mieter ohne individuelle Antragstellung - analog zur Absenkung
der Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten - zu einer solchen Mietpreisdämpfung kommen.
Dr.in Krammer-Stark, eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GERECHT, 1 Stimme; gegen NEOS,
2 Stimmen):
Vorstehender Ergänzungsantrag von
GRin Dr.in Krammer-Stark wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
4.

Kommunalinvestitionsgesetz 2023, Investitionen und Maßnahmen
Antrag des Stadtsenates vom 12.04.2023:
1.

Die Landeshauptstadt Innsbruck ist bestrebt, die Zuschüsse des Bundes gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2023
(KIG 2023) zur Gänze in Anspruch zu
nehmen. Gemäß KIG 2023 (BGBI. 1
Nr. 185/2022) steht der Landeshauptstadt Innsbruck einerseits für Investitionen und andererseits für Energiesparmaßnahmen sowie zur Förderung gestiegener Energiekosten auf kommunaler Ebene insgesamt ein maximaler
Zweckzuschuss von € 16.418.002,-zur Verfügung.

2.

Für die maximale Ausnutzung der Förderungen gemäß KIG 2023 wird die
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, beauftragt und
ermächtigt:

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GERECHT, 1 Stimme; gegen NEOS,
2 Stimmen):
Vorstehender Ergänzungsantrag von StRin
Mag.a Oppitz-Plörer und MitunterzeichnerInnen wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Ergänzungsantrag von GRin Dr.in Krammer-Stark:
Ergänzend zur schrittweisen Anpassung der
Richtwertmieten zur Dämpfung der Inflationsanpassung, wie sie im Stadtsenat am
12.04.2023 beschlossen wurde, wird Herr
Bürgermeister aufgefordert, ein Modell für
eine sozial treffsichere und nachhaltige
Mietpreisdämpfung für alle Innsbrucker Mieterinnen und Mieter vorzulegen.
GR-Sitzung 25.04.2023

Maglbk/53251/SUB-FV/11

a) Die budgetierten und umsetzungsreifen Projekte der Landeshauptstadt Innsbruck auf die Förderfähig-