Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-04-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
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keit hin zu überprüfen und im Ausmaß der zugesagten Förderung zu
bedecken.
des Bundes zur Verfügung. Entsprechend der Verpflichtung der Landeshauptstadt Innsbruck bei dieser Förderschiene einen Kofinanzierungsanteil
von 50 % zu übernehmen, ergibt sich
aufgrund der Bruttobudgetierung ein
zusätzlicher Mittelbedarf von gesamt
€ 1.641.800,--.
b) Im Wege der Beteiligungsverwaltung die seitens der Landeshauptstadt Innsbruck beherrschten
Rechtsträger mit der Prüfung ihrer
Projekte auf die Förderfähigkeit hin
zu beauftragen.
Dazu wird die Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, beauftragt ein entsprechendes
Nachtragskreditansuchen in Höhe von
€ 1.641.800,-- einzubringen. Die Bedeckung erfolgt dabei zu 50 % durch den
Zweckzuschuss des Bundes. Soweit
sich für das Finanzjahr 2023 ein Minderverbrauch abzeichnet, ist für die
restlichen Finanzmittel Vorsorge im
Voranschlag 2024 zu treffen.
c) Anstehende und zeitnah umsetzbare Projekte auf ihre Förderfähigkeit hin zu prüfen und bei der budgetären Vorsorge im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2024
zu berücksichtigen.
3.
4.
Auf Basis dieser Prüfungen ist ein Vorschlag mit einer Auflistung der nach
dem KIG 2023 einzureichenden Investitionen und Energiesparmaßnahmen
auszuarbeiten und dem Stadtsenat zur
selbständigen Beschlussfassung vorzulegen. Darauf aufbauend sind die entsprechenden Maßnahmen zu treffen,
die für die Förderzusage notwendig
sind.
Für die Umsetzung der Förderung von
gestiegenen Energiekosten bei Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige
oder kirchliche Zwecke verfolgen,
(§ 2 Abs. 3 KIG 2023) wird die Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, beauftragt diese gemäß den Vorgaben des KIG 2023 abzuwickeln.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftund Beteiligungsverwaltung, wird dabei
ermächtigt die einzelnen Auszahlungen
ohne weitere Beschlussfassungen der
Entscheidungsgremien zu tätigen und
gleichzeitig beauftragt den 50 %-Anteil
gegenüber der Abwicklungsstelle
(Buchhaltungsagentur des Bundes) abzurechnen.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Die Punkte 1., 2., 3. und 5. des vorstehenden Antrages werden angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Der Punkt 4. des vorstehenden Antrags wird
angenommen.
5.
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) / Projektbericht über
Sanierungsmaßnahmen des Turnhallendaches der Volksschule
Pradl (Leitgebschule)
Antrag des Stadtsenates vom 12.04.2023:
1.
Die Stadt Innsbruck nimmt den IIG-Projektbericht über Sanierungsmaßnahmen des Turnhallendaches der Volksschule Pradl (Leitgebschule) vom
27.02.2023 inklusive zusammenhängender Befassung des Beirates für
Großprojekte der Landeshauptstadt
Innsbruck zur Kenntnis.
2.
Die IIG wird mit der Umsetzung der
dringenden Sanierungsmaßnahmen
beim Turnhallendach Volksschule Pradl
Die Anträge bei der Stadt Innsbruck
sind bis längstens 30.06.2024 zu stellen.
5.
Für diese Förderschiene gemäß Beschlusspunkt 3. stehen maximal € 820.900,-- (= 5 % von
€ 16.418.002,--) als Zweckzuschuss
GR-Sitzung 25.04.2023
IV 5260/2023