Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-04-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.5

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-5-

(Leitgebschule) laut vorliegender Projektunterlagen beauftragt.
3.

4.

Die IIG-Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen ergibt einen Nettobetrag von € 1.831.000,-- (zu 100 %
vorsteuerabzugsberechtigt).
Die Bedeckung erfolgt mittels Umschichtung der bereits für die elektrotechnische Generalsanierung der
Neuen Mittelschule O-Dorf (NMS
O-Dorf) im Voranschlag 2023 budgetierten Finanzmittel von € 850.000,-- im
Wege eines noch vorzulegenden Nachtragskredites. Die bisher in der Mittelfristplanung 2024 vorgesehenen Mittel
in Höhe von € 950.000,-- werden im
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2024 entsprechend angepasst. Der
Verfügungsrest in Höhe von € 31.000,-wird nach Bedarf berücksichtigt.

Beschluss (einstimmig):
Die Punkte 1., 2. und 3. des vorstehenden
Antrages werden angenommen.

360 m2 sohin gesamt xxxxxxxxxxxx.
Hinzu kommen die Nebenkosten von
3,5 % Grunderwerbsteuer mit
xxxxxxxxxxund 1,1 % Eintragungsgebühr mit xxxxxxxxx.
3.

Die Bedeckung für den Kaufpreis und
die Nebenkosten ist auf der Haushaltsstelle 1.612000-003100, Gemeindestraßen, Grundstücke zu Straßenbau, gegeben.

4.

Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses
Rechtsgeschäftes zu regeln.

6.

Reaktivierung der Schneeanlage
Zimmerwiese
Der Akt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
7.

6.

Maglbk/35054/LA-LSA/1/SAG
Stadt Innsbruck, Straßengrundeinlösung in KG Arzl, Kaufvertrag
mit MiteigentümerIn

RA/1072/2018/WUR
Stadt Innsbruck / Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT) / Innsbrucker Stadtbau GmbH, Grundtausch und
Dienstbarkeitseinräumung für
Bauvorhaben Pradl-Ost, Südtiroler Siedlung, 4. Bauteil

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Der Punkt 4. des vorstehenden Antrages
wird angenommen.

IV 3716/2023

Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.04.2023:

1.

Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt
dem Abschluss des Kaufvertrages Anlage ./1. mit xxxxxxx, geb. xxxxxxxxx
und xxxxxxxxx geb. xxxxxxxxxxx, zu
und erwirbt das auf der Grundlage der
Vermessungsurkunde der Stadt Innsbruck GZ 03/2022 aus Grundstück
1683/1 KG Arzl neu gebildete Grundstück 1683/3 KG Arzl mit 360 m2.

Die Stadt Innsbruck erwirbt von der
Neue Heimat Tirol Gemeinnützige
WohnungsGesmbH (NHT)
(FN 50504 x) die im Teilungsplan des
DI Danzberger vom 04.01.2023,
GZ 11476 (Anlage./1) als Trennstück 4
ausgewiesene Teilfläche im Ausmaß
von 86 m2 aus Grundstück 1410/1 KG
Pradl sowie die als Trennstück 5 ausgewiesene Teilfläche im Ausmaß von
36 m2 aus Grundstück 1410/12 KG
Pradl und übernimmt diese unter Zuschreibung zur Liegenschaft EZ 596
KG Pradl (öffentliches Gut) in ihr Eigentum.

2.

Der Kaufpreis beträgt xxxxxx/m2, für
das Grundstück 1683/3 KG Arzl mit

Die Stadt Innsbruck erwirbt von der
Innsbrucker Stadtbau GmbH

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.04.2023:

GR-Sitzung 25.04.2023

1.