Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-05-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.1
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-1-
K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 5 . 0 5 . 2 0 2 3
Die notwendigen Finanzmittel für den Voranschlag 2024 sind von der Mag.-Abt. IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, zu berücksichtigen.
3.
1.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat nimmt den gegenständlichen Bericht der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, vom 30.04.2023 betreffend die gemäß der Delegationsverfügung vom 15.07.2021 dem Bürgermeister
übertragenen Verordnungen nach § 94d
Straßenverkehrsordnung 1960, zur Kenntnis.
2.
Bericht des Rechnungshofes
"Straßenbahnprojekte Graz, Innsbruck, Linz" (Reihe TlROL 2023/2)
MagIbk/54605/SV-ANF/146/1
Verfügung über die Übertragung
von Angelegenheiten im eigenen
Wirkungsbereich betreffend Verordnungen im Straßenverkehr
(Delegationsvereinbarung), halbjährlicher Bericht
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.05.2023:
Vorliegender Bericht des Rechnungshofes
"Straßenbahnprojekte Graz, Innsbruck,
Linz" (Reihe TIROL 2023/2),
GZ 2023-0.213.816, wird zur Kenntnis genommen.
4.
l 6657/2023/PA
Entwurf einer Verordnung, mit der
die Verordnung über die Leiterzulagen für leitende Bedienstete und
Bedienstete in besonderer Funktion der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, Novellierung
- Erhöhung der Zulage für Referentlnnen und Amtsvorständlnnen, Abgeltung von Vertretungstätigkeiten
IV 5485/2023
Anpassung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe durch Änderung
der Zumutbarkeitstabelle und Erhöhung des anrechenbaren Wohnungsaufwandes
Maglbk/35701/MD-KA/1
Beschluss (einstimmig):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.05.2023:
Antrag des Stadtsenates vom 10.05.2023:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Verordnung über die
Leiterzulagen für leitende Bedienstete und
Bedienstete in besonderer Funktion der
Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird,
wird beschlossen.
Die Stadtgemeinde Innsbruck beschließt die
Anpassung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe entsprechend den verfügten Änderungen der Zumutbarkeitstabelle der Wohnbeihilfe des Landes Tirol sowie die Erhöhung des anrechenbaren Wohnungsaufwandes von derzeit € 5,-- je m2 förderbarer
Nutzfläche auf € 6,-- je m2 förderbarer Nutzfläche (jährlicher Mehraufwand von ca.
€ 811.000,--) mitzutragen.
Die Anpassung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe soll mit 01.06.2023 erfolgen, der
zusätzlich notwendige Finanzmittelbedarf
von ca. € 473.000,-- für das Jahr 2023 kann
aus dem laufenden Budget "FiPo 480010 751200 Transferzahlung Land" bedient werden.
GR-Sitzung 25.05.2023
Die Verordnung tritt mit 01.06.2023 in Kraft.
5.
I 07712/2023/PA
Gehaltsreform, Grundsatzbeschluss
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.05.2023:
Im Bekenntnis zur Notwendigkeit einer Besoldungsreform, um wieder marktkonforme
Gehälter für die Vertragsbediensteten im