Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf
- S.36
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Zu Punkt 16:
IV 13259/2013
27.
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HW - B8, Hötting-West, Bereich Harterhofweg Nr. 82 (als Änderung des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr.
HW - B1 und des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. HW - B1/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011
ICE ART Arena in Telfs, Betriebskontingent Olympia Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
GR Grünbacher: Ich habe jetzt doch etwas
Zeit gebraucht, um das, was vorhin passiert
ist, zu verarbeiten.
Ich möchte feststellen, dass es sehr eindeutig war, wie Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider
gestimmt hat. Die Unterbrechung ist nicht
mit der Klärung einer Geschäftsordnungssache zu rechtfertigen.
Was da heute passiert ist, ist demokratiepolitisch letztklassig. Das wollte ich nun hier
deponieren. (Beifall)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dem darf ich
widersprechen, GR Grünbacher. In der Geschäftsordnung ist vorgesehen, dass bis
zum Ende einer Sitzung ein Vorgang gerügt
werden darf.
Ich kann mir nur vorwerfen, dass ich die
Rüge nicht gleich nach diesem Punkt ausgesprochen habe. Aus meinem Blickwinkel
hier, das habe ich vorhin schon festgestellt,
konnte ich nur die Aussage für die Fraktion
wahrnehmen.
26.
III 442/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL - B45, Arzl, Bereich Helfentalweg Nr. 1 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. AL - B30/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat (bei Stimmenthaltung von GR Abenthum; 1 Stimme) einstimmig:
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung
von GR Abenthum; 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.12.2013:
Die Auflage des Bebauungsplanes Nr. AL B45, Arzl, Bereich Helfentalweg Nr. 1 (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL B30/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
wird beschlossen.
GR-Sitzung 16.01.2014
III 11451/2013
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der erforderliche Projektsicherungsvertrag
ist unterzeichnet.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.12.2013:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. HW - B8, Hötting-West,
Bereich Harterhofweg Nr. 82 (als Änderung
des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HW
- B1 und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B1/1), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
28.
III 11452/2013
Bebauungsplan Nr. HA - B25, Höttinger Au, Bereich Bachlechnerstraße Nr. 27 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 83/bl), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.