Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-05-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.74

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023-05-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 35.10)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

l fl • L 5AAoril 2023

ur6R- T/&6/Z02 :;

Geschäftss!elle für Gemeinderal und Stadtsena1

LEBENSWERTES
INNSBRUCK
Innsbruck
25.04.2023

PRÜFANTRAG
Artenschutz - Ausschließlich ungefüllte Blüten im Grünanlagenamt

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständige Stadträtin Schwarz! möge in Zusammenarbeit mit dem Grünanlagenamt prüfen , ob
Mehrkosten oder möglicherweise sogar Einsparungsmöglichkeiten durch den zukünftigen Verzicht auf
„gefüllte Blüten" beim Bepflanzen städtischer Grünflächen entstehen - und ob ein zukünftig gänzlicher
Verzicht auf gefüllte Blüten , zum Wohle des Artenschutz, die nachhaltigere Option darstellt.

Begründung:
Gefüllte Blüten -Als gefüllte Blüte werden Blüten bzw. Blumen bezeichnet, bei denen die Elemente
des Schauapparats züchterisch vermehrt sind . Bei gefüllten Einzelblüten sind die Kron- oder
Perigon blätter über die natürliche Zahl hinaus vermehrt, meist indem Staubblätter, seltener der
Fruchtblätter in Kronblätter umgewandelt sind .
Ungefüllte Blüten - Bei den ungefüllten Blüten sind die Blütenblätter rund um die gut sichtbaren
Staubblätter angeordnet. Hier haben Insekten leichtes Spiel und finden problemlos Nahrung. Als
einfache Faustregel gilt: Wenn Sie die Staubgefäße deutlich erkennen können, handelt es sich um
eine ungefüllte Blüte.
Gefüllte Blüten sind also optisch auffälliger und je nach persönlichem Empfinden gefälliger für das
Auge. Da es sich um spezielle Züchtungen handelt, teilweise aber auch kostenintensiver in der
Beschaffung . Sie beinhalten wenig bis keinen Pollen bzw. sind diese für Insekten aufg rund der
Züchtung nicht erreichbar und somit nutzlos .
Laut aktueller Auskunft werden durch das Grünanlagenamt aktuell Mischungen aus gefüllten und
ungefüllten Blüten auf den über 80 .000 m2 Blumenwiesenflächen ausgebracht. Der Fokus des
Grünanlagenamtes der Stadt Innsbruck sollte auf einem durchgängigen Mehrwert für Mensch und Tier
und somit dem gänzlichen Verzicht auf gefüllte Blüten liegen . In vielen Bereichen hat das
Grünanlagenamt diese Haltung auch schon bewiesen (Verbot Glyphosat, Naschhecken , etc.).
Was Expert*innen klar verneinen , ist der Mehrwert von geschlossenen Blüten als „Lockwerkzeug".
Das wäre so, als würde man einer hungrigen Person das Bild eines reichlich gefüllten Buffets
vorhalten.
Positiv hervorzuheben sind die Naturwiesen-Inseln , welche als Projektarbeiten zusammen mit
Bildungseinrichtungen , vielerorts in der Stadt zu finden sind . Diese sind wertvolle Nahrungsquellen für
eine Vielzahl von Insekten und optisch für viele ebenso ansprechend .
Bedeckung : Der Prüfantrag zielt auf eine lnformationser ebung ab, somit ist keine Bedeckung
erforderlich .