Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.4
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Haushaltsrücklage, Fonds 289000, Sachkonto 2.894000
11.
die Mittelfristplanung durch die IVB anzumelden.
Der Beschluss der Einmalkosten in
Höhe von € 86.000,-- für den erforderlichen Bahnsteigbau im Jahr 2023 ist
vorbehaltlich der finanziellen Beschlussfassung des von der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, eingebrachten
Nachtragskredites gültig.
IV 8978/2022
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Integration Straßenbahnlinie 6 nach
Igls/Bahnhof in die Straßenbahnlinie 1 nach Mühlauer Brücke
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GRin Maga Duftner; gegen FI und GRin
Dr.in Krammer-Stark, 8 Stimmen):
12.
Bauvorhaben Pradl Süd, Straßengrundeinlösung, Kaufvertrag
Antrag des Stadtsenates vom 28.06.2023:
1.
2.
3.
Der Gemeinderat stimmt der Durchbindung der Straßenbahnlinie 6 als Straßenbahnlinie 1 im Stundentakt täglich
von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr mit jährlichen zusätzlichen Betriebskosten von
€ 585.000,-- (Stand 2023) sowie Einmalkosten für den erforderlichen Bahnsteigbau in Höhe von € 86.000,-- als
dreijährigen Probebetrieb zu.
Bis zum Einbau der elektronischen
Weichensteuerung, welche den Fahrbetrieb mit Durchbindung der Straßenbahngarnituren gemäß Beschlusspunkt 1 ermöglicht, stimmt der Gemeinderat einer Übergangslösung mit Umsteigen an der Haltestelle Bergisel im
Stundentakt täglich von 06:00 Uhr bis
20:00 Uhr zu. Die Betriebskosten bleiben wie im Beschlusspunkt 1.
Der dreijährige Probebetrieb beginnt
mit dem Fahrplanwechsel am
10.12.2023 und endet mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 05.07.2023:
1.
Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt
dem Abschluss des Kaufvertrages Anlage ./1. mit xxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxx, zu und erwirbt das auf der
Grundlage der Vermessungsurkunde
der Vermessung Dipl.-Ing. Christian
Danzberger, GZ 11141, durch Teilung
des xxxxxxxxxxxxxxx KG Pradl neu gebildete xxxxxxxxxxxxxxx mit 355 m2 zur
Übernahme in das öffentliche Gut.
2.
Der Kaufpreis beträgt xxxxxxxxx, für
das xxxxxxxxxxxx KG Pradl mit 355 m2
sohin gesamt xxxxxxxxxx€. Hinzu kommen die Nebenkosten an 3,5 % Grunderwerbsteuer mit xxxxxxxxx und 1,1 %
Eintragungsgebühr mit xxxxxxxxxx.
3.
Die Bedeckung für den Kaufpreis und
die Nebenkosten ist auf der Haushaltsstelle AOB 258 Fonds 846000 Finanzposition 1.001100, Unbebaute Grundstücke, Haushaltsprogramm
P0000_GRUNDSTUECKSANKAUF,
Deckungsring P.258-1, gegeben.
4.
Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses
Rechtsgeschäftes zu regeln.
Nach einem Jahr erfolgt eine Evaluierung hinsichtlich der Auslastung der
Straßenbahnlinie 6.
Dem Gemeinderat ist zeitgerecht vor
dem Ende des Probebetriebes ein Evaluierungsbericht der IVB über die Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, vorzulegen.
4.
Die Mag.-Abt. IV, Haushaltswesen und
Controlling, wird mit der budgetären
Abwicklung beauftragt. Insoweit Maßnahmen nicht in den Voranschlägen
enthalten sind, sind diese für die Folgejahre ab 2024 in den Voranschlag und
GR-Sitzung 13.07.2023
Maglbk/59995/LA-LSA/1