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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.18

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34.

MagIbk/59225/SP-FW-AL/1

36.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F57, Arzl, Schlöglgasse 9, gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2022
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GR Mag. Plach und Abwesenheit von Bgm.Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc, 2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 68 in Verbindung mit
§ 63 TROG 2022 beschlossen.
35.

MagIbk/59811/SP-BB-AL/1

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F37, Innenstadt, Bereich Museumstraße 9 und 11, gemäß § 36 TROG 2022
Mehrheitsbbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT, StRin Mag.a Mayr und
GR Mag. Plach, 11 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 68 in Verbindung mit
§ 63 TROG 2022 beschlossen.
37.

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

MagIbk/49703/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B62, Innenstadt, Bereich Museumstraße 9 und 11 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IN-B6), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL-B58, Bereich Zimmeterweg 14, (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL-B30/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):

MagIbk/49704/SP-FW-IN/1

Mehrheitsbbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT, StRin Mag.a Mayr und
GR Mag. Plach, 11 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
38.

MagIbk/60635/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA-B48, Höttinger Au, Bereich
Exlgasse 24 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. HA-B12 und
Nr. HA-B12/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (gegen StRin
Mag.a Mayr und GR Mag. Plach, 2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.07.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.

GR-Sitzung 13.07.2023