Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.19
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39.
MagIbk/35155/SP-FW-PR/1
41.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F25, Pradl, Bereich
Egerdachstraße 34, Gp. 1386, KG
Pradl, 2. Entwurf, gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2022
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP und TSB, 6 Stimmen; gegen FPÖ,
GERECHT und ALI, 9 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.07.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 68 in Verbindung mit § 63
TROG 2022 beschlossen.
Die Auflagefrist wird auf zwei Wochen herabgesetzt.
Ein Erlassungsbeschluss kann erst in Aussicht gestellt werden, wenn die Absicherung
des öffentlichen Interesses (laut Anbot der
ZIMA, Wohn- und Projektmanagement
GesmbH) als raumordnungsrechtliche
Grundlage der Flächenwidmungsplanänderung vertraglich dauerhaft gesichert ist.
40.
MagIbk/58183/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR-B42, Pradl, Bereich zwischen Pradler Platz, Pradler
Straße, Gaswerkstraße und Körnerstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13/h), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2022
Beschluss (bei Abwesenheit von ALI,
1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.07.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
GR-Sitzung 13.07.2023
MagIbk/48266/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B47, Wilten, Bereich zwischen Leopoldstraße, Franz-Fischer-Straße und
Templstraße (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. WI-B2,
Nr. WI-B2/1 und Nr. WI-B20), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.05.2023:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen. Mit Eintritt seiner
Rechtskraft treten die im Planungsbereich
bestehenden Örtlichen Bauvorschriften außer Kraft.
42.
MagIbk/52546/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B48, Wilten, Bereich zwischen Templstraße, Schöpfstraße, AndreasHofer-Straße und Müllerstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI-B4), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2023:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen. Mit Eintritt seiner
Rechtskraft treten die im Planungsbereich
bestehenden Örtlichen Bauvorschriften außer Kraft.