Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.76

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(zu Punkt 50.17)

GEMEINDERATSFRAKTION
DIE UNBESTECHLICHEN

GERECHTESINNSBRUCK
www.gerechtes-innsbruck.at
Rathaus- Maria-Theresien -Straße 181 A-6020 Innsbruck

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

15. Juni 2023
Gf 6~- JTl 45ol 10 "21

Geschäfisslelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Innsbruck, am 15.06.2023

ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen,
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck trägt an den Landesgesetzgeber
folgende Änderungswünsche zur lnnsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO 2011) heran:
§ 6, (2), Innsbruck.er Wahlordnung, Zum Bürgermeister wählbar sind alle nach Abs. 1 wählbaren
Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und die nicht innerhalb der letzten
sechs Jahre vor dem Wahltag ihres Amtes als Mitglied des Stadtsenates vertustig erklärt wurden.
Wird geändert : § 6, (2), lnnsbrucker Wahlordnung, Zum Bürgermeister wählbar sind alle nach
Abs. 1 wählbaren Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und die nicht
innerhalb der letzten sechs Jahre vor dem Wahltag ihres Amtes als Mitglied des Stadtsenates
verlustig erklärt wurden, wie auch über eine abgeschlossene Berufsausbildung
(Abgeschlossene Lehre, abgeschlossenes Studium, abgeschlossene berufsbildende
Schule) verfügen.

Begründung:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung sollte eine Mindestanforderung für Personen sein,
welche sich für das Amt des lnnsbrucker Bürgermeisters bewerben wollen, zumal es auch der
Bürgermeister ist, welcher aufgrund fachlicher Eignungen wesentliche Personalentscheidungen
trifft bzw. auch fachliche Eignungen von Bewerberinnen und Bewerber, welche sich um einen
Dienstposten bei der Stadt Innsbruck bewerben, prüft. Es wäre daher mehr als eigenartig, wenn
ausgerechnet der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin über keine Berufsausbildung verfügen
würde. Ein Bürgermeister bzw. eine Bürgermeisterin ohne Berufsausbildung schadet auch dem
Ruf der Stadt Innsbruck, dem Stadtmagistrat bzw. auch dem Ruf der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadt
Die Änderung der JWO soUte bestmöglich noch vor der kommenden Gemeinderats- und
Bürgermeisterwahl 2024 möglich sein, zumal diese Änderung eigentlich nur eine Formsache ist.
Bedeckung: aus dem laufenden Budget

Gerald Depaoli, Gemeinderat

Gerald Depaoli, Gemeinderat